Bin ich jetzt kriminell?Ich gehe täglich ein paar Stunden mit meinem Hund spazieren. Am 22. April 2020 ging ich vom Bruggerhorn in St. Margrethen Richtung Österreich. Auf dem Rückweg, kurz vor der Schweizer Grenze, sah ich dann zwei Zollbeamte auf mich zukommen.Sie machten mich darauf aufmerksam, dass es verboten sei, die Grenze zu übertreten. Ich machte sie dann meinerseits darauf aufmerksam, dass an dieser Stelle weder ein Zoll-beamter noch ein entsprechendes Schild gewesen sei. Lange Rede, kurzer Sinn. Die Übertretung kostete 100 Franken. Die Summe hatte ich gerade dabei und war auch gewillt, zu bezahlen. Dies jedoch durften die Beamten nicht annehmen. Sie waren mit der Situation wohl selbst überfordert, da es keine klaren Regelungen gibt.Es wurde telefoniert und innerhalb von ein paar Minuten kam dann ein VW-Bus mit sage und schreibe drei Beamten. In selbigen wurde ich nun samt Hund verfrachtet – und ich kam mir vor wie ein Verbrecher. Vier Personen plus Hund, von Abstand war da nichts zu spüren. Warum drei Beamte? Ich frage mich, wo da die Verhältnismässigkeit bleibt. Hätte es eine Verwarnung nicht auch getan?Harry Schluchter, Wolfhalden Lärmmonster fahren macht SpassKürzlich konnte man unter «Stichwort» einen überaus interessanten Artikel über die kleinen Lärmmonster lesen. Hierbei handelt es sich nämlich um die Töffli, die für viele Jugendliche die erste Mobilität, ja Freiheit bedeuten. Gerne denke ich, 51 Jahre alt, an diese coole Zeit zurück. Aus diesem Grunde habe ich mir dann vor gut einem Jahr auch ein gleichaltriges Mofa erstanden, mit viel Liebe restauriert und geniesse nun an schönen Tagen wieder diese unbekümmerte Freiheit, die mit einem sehr geringen Tempo genossen werden kann. Dass diese Töffli lärmmässig eine ernst zu nehmende Konkurrenz zu den schweren Maschinen darstellen, überrascht dann schon sehr, hört man die schweren, hochgetunten Maschinen doch über sehr lange Distanzen hinweg. Nichtsdestotrotz haben meiner Meinung nach die kleinen wie die grossen Motorräder ihre Berechtigung. Natürlich, und da gebe ich dem Schreibenden recht, sollten die Fahrten in einem vernünftigen Rahmen ausgeführt werden.Jugendliche deshalb aber mit einem Bundesgerichtsurteil zu belasten, ist dann schon recht weit hergeholt – oder haben alle anderen Fahrzeuglenker stets einen triftigen Grund, wenn sie über die Strasse brettern? Vielmehr hätte der Autor auf die Umweltverschmutzung der Töffli hinweisen können, die aufgrund der sehr alten Motoren leider nicht von der Hand zu weisen ist.Ab 2021 dürfen Jugendliche bereits ab 15 Jahren mit Roller der Kategorie AM mit max. 50 ccm fahren. Ab 16 Jahren dann sogar 125 ccm. Ob es dann vernünftiger ist, mit höherem Tempo auf und ab zu fahren oder aber etwas mehr Lärm in Anspruch zu nehmen, kann hier jeder für sich selbst entscheiden.In diesem Sinne wünsche ich allen Jugendlichen und jung gebliebenen Töfflifahrern eine coole, unbeschwerte Zeit; bitte fahrt vorsichtig!Daniel Walt, Lüchingen Blindes Corona-VertrauenAus dem sicheren Hafen des Rentnerlebens bzw. der Rheintaler Industrieelite diskreditieren die Herren Albert Hugenmatter und Patrick Dietsche die Schweizerische Volkspartei. Ihre abgrundtiefe Abneigung gegenüber «Volkstribunen» wie Christoph Blocher oder Donald Trump vernebelt ihnen derweil die Sinne für volkswirtschaftliche Zusammenhänge und Sorgen des einfachen Bürgers. Wie SVP-Nationalrätin Magdalena Martullo-Blocher mit dem uneigennützigen Import von Schutzmasken der Coiffeur-Branche unter die Arme greift, wird gekonnt ignoriert. In einem direktdemokratischen Staat ist es legitim und nötig, Entscheide der Regierung zu hinterfragen, wie z. B. in der Spitaldebatte auf kantonaler Ebene. Die Alpenrepublik Österreich unter Führung von Sebastian Kurz demonstriert uns Eidgenossen, wie wirtschaftlich erfolgreicher mit der Coronagefahr umgegangen werden könnte. Denn eigenverantwortliche Schweizer können Hygiene- und Abstandsregeln so einhalten, dass nicht weite Teile der Wirtschaft an die Wand gefahren werden müssen. Risikopersonen müssen so oder so isoliert werden, daran führt keine Variante vorbei. Währenddessen könnten jedoch Detailhändler, Gastronomen, Freizeitbetriebe und weitere Dienstleister mit ihren Angestellten wieder schrittweise unter sinnvollen Auflagen zurück in die Normalität finden.Fabian Herter, St. Margrethen