03.06.2020

Grauzone beim Busfahren

Das Fahrpersonal der RTB darf noch keine Busbillette verkaufen. Kontrollen hingegen finden wieder statt.

Von Hildegard Bickel
aktualisiert am 03.11.2022
Die Lockerungen im öffentlichen Verkehr vom 11. Mai führten zu irritierenden Situationen. Manche Fahrgäste vermuten den gewohnten Service zurück und möchten ihr Billett wieder bei der Busfahrerin oder dem Busfahrer lösen. Vergeblich. Sie werden an die digitalen Kanäle verwiesen. Nach wie vor bleibt der Bereich um die Busfahrer abgeschirmt.Fahrgäste steigen durch die hintere Tür ein und aus, die Plätze hinter dem Busfahrer sind abgesperrt, was zu knapper Kapazität führen kann und Billette müssen am Automaten an den Bahnhöfen oder online gekauft werden. «Es gilt weiterhin, den Schutz gegenüber Fahrgästen und unseren Angestellten zu gewähren», sagt Hans Koller, Leiter Markt der Bus Ostschweiz AG. Gleichzeitig sei man bestrebt, so rasch wie möglich die Billettverkäufe wieder anzubieten. Der Zeitpunkt ist aber noch nicht festgelegt. In einer Arbeitsgruppe mit Postauto Schweiz AG befinden sich Transportunternehmen in einer Testphase und sammeln Erfahrungen für kommende Lockerungsschritte.Seit dem 11. März ist es nicht mehr möglich, beim Fahrpersonal Billette zu kaufen. Wobei die Ticketpflicht nach wie vor gilt.Ausnahmefälle bewahren vor SchwarzfahrenDie RTB macht mit Infoplakaten in den Bussen darauf aufmerksam, eine Busfahrt zu planen und vorgängig ein Billett online oder per App zu kaufen. Wer aber in digitalen Anwendungen ungeübt ist oder spontan eine Kurzstrecke fährt, ohne die Gelegenheit, an einem Automaten vorbeizukommen, findet sich in einer Grauzone oder wähnt sich als Schwarzfahrer. Auf entsprechende Fragestellungen gibt die Website busost.ch Antwort. «In solchen Ausnahmefällen können Sie ein Ticket nachträglich an einer anderen Haltestelle lösen. Des Weiteren empfehlen wir Ihnen Mehrfahrtenkarten an einem Billettautomaten zu kaufen.» Auf dem RTB-Streckennetz stehen jedoch nur an den Bahnhöfen und an der Haltestelle Altstätten Rathaus Automaten zur Verfügung. «Was mache ich, wenn ich keine Möglichkeit habe, ein Ticket zu lösen, auch nicht nachträglich?», drängt sich eine weitere Frage auf. «Für die Transportunternehmen gilt in der aktuellen Situation das Prinzip der Kulanz. In einem Fall wie beschrieben, wird niemand gebüsst.» Bis am 11. Mai war dies sowieso nicht möglich, da das Kontrollpersonal aufgrund der Schutzmassnahmen nicht im Einsatz stand.Zu Beginn der wiedereingeführten Kontrollen fiel eine Vernachlässigung der Ticketpflicht auf. «Es waren vermehrt Fahrgäste ohne Billette unterwegs», sagt Hans Koller. Mittlerweile habe sich die Zahl der Fahrgäste ohne gültiges Billett normalisiert. Die Kontrollpersonen sind angewiesen, ihre Handhabe der aussergewöhnlichen Situation anzupassen. Man merke, ob jemand die Situation ausnützen wolle oder ob tatsächlich keine Möglichkeit bestand, ein Billett zu lösen, sagt Koller.Erfreulich sei die Nutzung digitaler Kanäle. Viele Fahrgäste hätten sich damit auseinandergesetzt und die App auf das Smartphone geladen oder online ihr Billett gelöst.

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