Kurt LatzerNoch bilden die Grabplatten auf den Rheintaler Friedhöfen eher die Ausnahme. Im Trend liegen sie aber allemal. In einigen Gemeinden, wie beispielsweise in Altstätten und Oberriet, sind liegende Gedenksteine schon einige Jahre erlaubt.Auf Wunsch einiger Bürgerinnen und Bürger will nun auch Rüthi Grabplatten erlauben. «Gleichzeitig haben wir im neuen Reglement, das nun dem Referendum unterliegt, die Grösse der Grabfelder bei Erd-Urnengräber festgelegt», sagt Gemeindepräsident Philipp Scheuble.Grössere Platten als in der NachbargemeindeGibt es keine Einwände, darf ein Urnengrabfeld künftig 107 mal 70 Zentimeter gross sein. Dieses Mass gilt in Rüthi auch für die Grabplatte. Auf dem Gebiet der Politischen Gemeinde Oberriet darf man bei allen Gräbern Gedenkplatten auf den Boden legen, die Masse aber sind deutlich keiner. Bei Reihengräbern für Erwachsene darf der Stein max. 60 mal 45 cm messen, bei einer Mindestdicke von zehn Zentimetern.Bei Reihengräbern von Kindern gelten 40 mal 35 Zentimeter bei einer Minimaldicke von 8 Zentimetern. Etwas grösser – 50 mal 40 Zentimeter – dürfen in Oberriet die Steinplatten bei Urnengräbern sein.Jugendlichen den Grabbesuch ermöglichenEin weiterer Punkt des neuen Rüthner Reglements betrifft die Grabesruhe bei Erd-Urnengräbern. Neu sollen die Ruhestätten 15 Jahre lang unangetastet bleiben. Bisher betrug die Grabesruhe zehn Jahre. Einen der Gründe, die zu der Anpassung führten, nennt Philipp Scheuble: «Ein Mann liess nach seinem Tod seine Frau und zwei Kleinkinder zurück. Bliebe die Grabesruhe von zehn Jahren unangetastet, hätten die Kinder später, im Teenageralter, nicht die Möglichkeit, das Grab ihres Vaters zu besuchen.» Die Grabräumungszeiten halte man in Rüthi strikt ein. Deshalb rechnet Philipp Scheuble trotz der erweiterten Grabesruhe nicht mit einem Platzproblem.Ob in den nächsten Jahren in Rüthi Grabplatten in Mode kommen, weiss der Gemeindepräsident nicht. Eine deutliche Änderung zeichne sich seit ein paar Jahren in der Bestattungsart ab. «Bei uns gibt es nur noch wenige Erdbestattungen.» Etwa 80 Prozent der Verstorbenen bette man in der Urne zur letzten Ruhe.