15.10.2020

Gezielte, einheitliche Massnahmen sollen schützen

Die Gesundheitsdirektoren der Ostschweizer Kantone schlagen ihren Regierungen ein Massnahmenpaket zur Bekämpfung des Coronavirus vor: Sie empfehlen ein Tanzverbot, Maskenpflicht bei öffentlichen und privaten Anlässen mit mehr als 30 Personen und ein Schutzkonzept für die Gastronomie.

Von sk
aktualisiert am 03.11.2022
In den vergangenen Wochen sind die Infektionszahlen in der Ostschweiz stark angestiegen. Die Ostschweizer Gesundheitsdirektinnen und -direktoren zeigen sich besorgt über die stark steigenden Fallzahlen. Sie haben gemeinsam entschieden, die Massnahmen soweit wie möglich zu koordinieren. Ein «Flickenteppich» in der Ostschweiz soll auf diese Weise möglichst vermieden werden.Die Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren der Ostschweizer Kantone (AI, AR, GL, GR, SG, SH, TG und Fürstentum Liechtenstein) schlagen ihren Regierungen ein Mass-nahmenpaket zur Bekämpfung des Coronavirus vor.Konkrete Massnahmen: Viele Ansteckungen finden derzeit an privaten und öffentlichen Veranstaltungen statt. Dabei wird der Mindestabstand sehr oft nicht eingehalten. Infizierte Personen übertragen das Coronavirus auf Personen, mit denen sie in Haushalten zusammenleben (Familien). Gestützt auf diese Feststellung soll mit gezielten Massnahmen und gemeinsamen Standards versucht werden, das Virus einzudämmen: Schutzmaskenpflicht an öffentlichen und privaten Anlässen mit einer Teilnehmerzahl ab 30 Personen.  Tanzverbot, aber keine Schliessung von Clubs und Partylokalen.  Konsumation in Gastwirtschaftsbetrieben muss an einem festen Sitzplatz erfolgen.  Eine generelle Schutzmaskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen wird von den Kantonen autonom entschieden.Weiteres Vorgehen: Die Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren der Ostschweizer Kantone legen diese Vorschläge nun den einzelnen Kantonsregierungen vor.Diese sind frei, je nach epidemiologischer Lage abweichende Massnahmen zu beschliessen. Die Ostschweizer Kantone informieren bis spätestens Mitte nächster Woche über die gefassten Beschlüsse.

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