Anspruchsberechtigte Eltern aus Eichberg, Oberriet und Rüthi können bei der Wohngemeinde das Gesuch um Auszahlung eines Förderbeitrags nach dem Gesetz über Beiträge für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung stellen.
Formular ist auf der Webseite der Gemeinde
Das Gesuchsformular mit den notwendigen Beilagen kann von der Gemeinde-Webseite heruntergeladen werden. Die Beiträge werden für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung ausgerichtet, wie die Gemeinden in einer gemeinsamen Mitteilung schreiben. Diese umfasst die Betreuung von Kindern bis zwölf Jahren im regelmässigen institutionellen Rahmen in: Kindertagesstätten (z. B. Kita Wunderland, Krippe KJH Bild), Einrichtungen der schulergänzenden Betreuung (privat oder öffentlich, z. B. Hort, Mittagstisch) oder Tagesfamilien.
Nicht dazu gehören Spielgruppen, Grosseltern, Nannys, Babysitting, Familienzentren, Familienberatung oder dauerhafte Betreuungsangebote in der Form von Pflegefamilien.
Gesuche bis 31. Oktober einreichen
Es werden die Auslagen von Oktober 2022 bis Ende September 2023 berücksichtigt. Das vollständige Gesuch inkl. Beilagen ist bis spätestens 31. Oktober an die Ratskanzlei der Wohngemeinde einzureichen. Bis spätestens Mitte Dezember werden alle Personen und Familien, die einen Beitrag beantragt haben, schriftlich über die Höhe der Auszahlung informiert.