25.05.2018

Gericht verurteilt betrunkenen Autofahrer

Ein Vorarlberger ist von hinten in das Auto eines St. Galler Rentners geprallt. Dieser wurde tödlich verletzt. Laut Gericht ist der 30-Jährige schuld am Tod des 72-Jährigen.

Christiane Eckert Am 28. Dezember 2017 um 5.45 Uhr fährt der damals 29-jährige Unterländer auf der Rheintalautobahn Richtung Tirol. Er ist mit 94 statt der erlaubten 80 Km/h unterwegs und mit 1,12 Promille erheblich alkoholisiert. Plötzlich taucht vor ihm auf der Überholspur ein Auto auf, das nur sehr langsam fährt oder sogar steht. Warum? Diese Frage kann der 72-jährige Mann aus der Stadt St. Gallen nicht mehr beantworten – es bleibt ein Rätsel. Der 29-Jährige prallt schliesslich in das Auto des St. Gallers.Noch im Spital gestorbenDer Rentner wird durch den Aufprall so schwer an der Wirbelsäule verletzt, dass er trotz Notoperation im Bregenzer Spital stirbt. Der wegen grob fahrlässiger Tötung Angeklagte hatte die die Unfallstelle zunächst verlassen, kehrte aber später zurück. Laut Gutachten war der von hinten Kommende mit rund 94 km/h mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs und mit dieser Geschwindigkeit auf den Vordermann aufgeprallt. Entweder zu schnell oder mit zu wenig Abstand. Es war zum Unfallzeitpunkt noch dunkel. Und auch die Witterung mit Schneeregen war schlecht. Schliesslich landeten beide Fahrzeuge im Graben. Der Unterländer wurde dabei nur leicht verletzt. Das Unfallopfer wurde nach dem Vorfall obduziert. Dies, um festzustellen, ob allenfalls ein Herzinfarkt oder ein anderes gesundheitliches Problem den Lenker zum Anhalten gezwungen haben könnte. Doch es konnte nichts nachgewiesen werden. Auch beim Fahrzeug konnte kein technisches Gebrechen festgestellt werden. Brief an die FamilieDer gelernte Kaufmann, der bislang noch nie mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten war, scheint tief betroffen. «Mein Mandant hat der Familie des Opfers einen Brief geschrieben», sagte sein Verteidiger an der Verhandlung im Gericht Feldkirch. Der Verteidiger bittet das Gericht, diesen verlesen zu dürfen. «Ich möchte Sie nicht belästigen, ich bin sicher der letzte Mensch, von dem Sie etwas hören möchten», heisst es in dem Schreiben. «Leider kann ich meinen Fehler nicht mehr gut machen», sagt der Unfalllenker. Laut Angaben des jungen Mannes war noch ein weiteres Fahrzeug zwischen ihm und dem Opfer. Deshalb habe er keine Sicht auf das Hindernis gehabt. Der Vordermann habe noch abrupt nach rechts ausgelenkt. Deshalb sei für ihn selbst ein Ausweichen unmöglich gewesen, so der bislang Unbescholtene. Als Strafe werden neun Monate, drei davon unbedingt ausgemessen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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