26.11.2018

Gericht reagiert auf Vorwürfe im Baumstreit

Untereggen/Rorschach Der Fall eines Bauern, der versehentlich eine unter Schutz gestellte Eiche gefällt hat, entwickelt sich zu einem Disput zwischen dem Kreisgericht Rorschach und der Gemeinde Untereggen. Der Bauer Heinz Lanter hatte im März seine Eiche aus Sicherheitsgründen gefällt, wie er gegenüber FM1 Today sagte (Ausgabe vom 22. November). Der Gemeinderat von Untereggen erstattete Strafanzeige. Lanter wurde eine Busse von 450 Franken aufgebrummt, gegen die er Einsprache erhob. Vor dem Kreisgericht bekam er recht.Der Entscheid des Kreisgerichts verärgerte die Gemeinde Untereggen, sodass sie im Gemeindeblatt vom November einen Artikel unter dem Titel «Unverständlicher Freispruch nach Fällen eines geschützten Baumes» veröffentlichte. Für die Kommune stand fest, dass eine Schutzverordnung vom Jahre 2008 und das kantonale Amtsblatt beide aufklärten, dass der Baum unter Schutz stand und somit Lanter davon Kenntnis hätte haben müssen.Das Kreisgericht veröffentlichte nun eine Stellungnahme, in der es sich auf diesen Artikel bezieht. Dabei stellt es fest, dass sein Urteil gerechtfertigt sei. Der Bauer sei nicht in der Pflicht gewesen, sich bei der Gemeinde zu erkundigen. Gegen den Vorwurf, die Gemeinde habe kein schriftliches Urteil erhalten, wehrte sich das Kreisgericht auch: Die Gemeinde sei die Strafklägerin und wurde vor Gericht vorgeladen, sei jedoch nicht aufgetaucht. Die Gemeinde habe klar gemacht, dass sie sich als Privatklägerin sehe und wegen Nichterscheinens stehe ihr nun keine schriftliche Urteilsbegründung zu.Es folgt in der Antwort des Kreisgerichts, verfasst vom Gerichtspräsidenten Olav Humbel, eine bissige Klammerbemerkung: «Anzumerken bleibt, dass sich die Gemeinde bei der Gerichtskanzlei hätte erkundigen müssen, ob ihre Anwesenheit wirklich erforderlich ist. (…) Bemerkenswerterweise erwartet sie von ihren Bürgern, dass sie sich jeweils erkundigen, ob sie ihre eigenen Bäume fällen dürfen.» Lanter, so der Präsident weiter, hätte nicht sagen können, nichts von der Unterschutzstellung zu wissen. Er schreibt weiter: «Mit einer Information wäre es der Gemeinde also mit erheblicher Wahrscheinlichkeit sogar möglich gewesen, das Fällen des Baumes zu verhindern.»Für Heinz Lanter ist der Fall abgeschlossen, das Urteil rechtskräftig. Ob die Gemeinde etwas an ihrer Kommunikation in Bezug auf geschützte Objekte ändert, wird sich zeigen. (fih)

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