24.09.2019

Gericht entscheidet: Abstimmung in Walzenhausen findet statt

Der Antrag des Walzenhauser Stimmbürgers Theodor Frey auf vorsorgliche Absage der Abstimmung über das neue Entschädigungsreglement ist abgewiesen worden, teilte das Ausserrhoder Obergericht am Dienstag mit.

Von pd
aktualisiert am 03.11.2022
Der Gemeinderat Walzenhausen erliess am 26. März ein Reglement für die Entschädigung bestimmter Gemeindefunktionäre sowie ein Reglement betreffend der Modalitäten des Vollamtes des Gemeindepräsidiums.Nachdem das Referendum ergriffen worden war, setzte der Gemeinderat die Abstimmung auf den 20. Oktober fest. Der Regierungsrat hat die vom Walzenhauser Stimmbürger Theodor Frey erhobene Stimmrechtsbeschwerde am 3. September zufolge Gegenstandslosigkeit abgeschrieben. Dagegen hat Theodor Frey Beschwerde beim Obergericht erhoben und gleichzeitig eine vorsorgliche Absage der Abstimmung beantragt.Diesen Antrag hat der Einzelrichter des Obergerichts mit Verfügung vom 20. September abgewiesen. Eine vorläufige Prüfung des Entscheids des Regierungsrats habe keine Fehlerhaftigkeit ergeben, heisst es in der Mitteilung des Obergerichts.Zudem wurde es als zulässig erachtet, dass der Gemeinderat Walzenhausen die beiden Reglemente bezüglich des vom Beschwerdeführer in Frage gestellten Inkrafttretens noch vor der Abstimmung abgeändert hat. (pd)Hinweishttps://www.ar.ch/gerichte/ober gericht/gerichtsentscheide-ver waltungsrecht/

Abo Aktion schliessen
News aus der Region?

Alle Geschichten, alle Bilder

... für nur 12 Franken im Monat oder 132 Franken im Jahr.