20.09.2022

Gemüsebauer drohen 140'000 Franken Strafe wegen Umweltverschmutzung

Vor Kreisgericht musste sich am Montag ein Rheintaler Gemüsebauer verantworten. Gleich drei Strafklagen vom kantonalen Amt für Umwelt (AFU) hat der Mann am Hals. Die Vorwürfe sind happig, ebenso die Forderungen der Anklage.

Von Enrico Kampmann
aktualisiert am 02.11.2022
Ein Gemüsebauer aus dem Rheintal schüttet mutmasslich jahrelang verschmutztes Waschwasser in einen nahe gelegenen Bach und bringt es auf seinen Feldern aus. Er bestreitet jedoch jegliche Schuld und sieht dahinter einen Feldzug des Amts für Umwelt gegen ihn persönlich.Anstelle eines Staatsanwalts sitzt an diesem Montag Martin Anderegg am Pult des Klägers im Kreisgericht Rheintal. Er ist Leiter der Rechtsabteilung des AFU und vertritt während dieser Verhandlung sozusagen die Interessen der Natur.Die Anklage fordert eine bedingte Geldstrafe von 79’300 Franken, eine Busse von 10’000 Franken und die Bezahlung einer Ersatzforderung für die eingesparten Entsorgungskosten von 54’108 Franken. Insgesamt drohen dem beschuldigten Gemüsebauern also über 140’000 Franken Strafe. Aber der Reihe nach.80 Badewannen belastetes Waschwasser pro TagIm März 2019 entzog das Amt für Umwelt (AFU) des Kantons St.Gallen dem Beschuldigten die Bewilligung für die Einleitung von verschmutztem Waschwasser in den nahe gelegenen Bach, die Länderenaach, und verbot ihm auch das Ausbringen auf seinen Feldern. Diese Tätigkeiten hatten nachweislich zu Gewässerverschmutzungen geführt. So wurde Ende 2018 unter anderem ein Abwasserpilz bei der Einleitung in die Länderenaach festgestellt.Proben hätten gezeigt, dass gewisse Grenzwerte im betroffenen Abschnitt der Länderenaach «um ein mehrfaches» überstiegen worden seien.Da die zugelassenen Höchstwerte für gewisse Schadstoffe zwischen 2017 und 2019 regelmässig überschritten wurden, habe man immer wieder versucht, den Beschuldigten dabei zu unterstützen, das eingeleitete Waschwasser besser zu reinigen, sagt ein Mitarbeiter des Amts für Umwelt, der als Zeuge vorgeladen ist. «Es hat alles nichts gebracht». Und so wurde der Beschuldigte mit einem entsprechenden Schreiben über den Bewilligungsentzug informiert.Allerdings machte sich der Beschuldigte nicht viel daraus. Gemäss einer der Anklageschriften «wies er seine Mitarbeiter explizit an, das Wasch- und Abwasser auf den Feldern auszubringen beziehungsweise in die Länderenaach einzuleiten».So lies der Beschuldigte zwischen September 2019 und April 2021 – trotz explizitem Verbot – das stark belastete Waschabwasser aus seinem Betrieb mitsamt den organischen Abfällen aus der Gemüseproduktion auf den Feldern in der unmittelbaren Umgebung seines Betriebes ausbringen oder leitete es direkt in die Länderenaach. Gemäss Anderegg rund 12 Kubikmeter, oder «80 Badewannen» pro Tag.Der Gemüsebauer bestreitet allesSo zumindest schildert es das AFU. Denn der Beschuldigte hat eine gänzlich andere Version der Tatsachen. Auf die Frage des Richters, ob er je Waschwasser auf seinen Feldern ausgebracht habe, antwortet dieser mit einem dezidierten «Nein».Er bestreitet jegliche Schuld und sagt, dass er nicht verstehe, was ihm konkret vorgeworfen werde. Er habe das Wasser aus seinem Betrieb stets mit der eigenen Kläranlage gereinigt und wiederverwendet. Zudem habe er in der Klärwärterausbildung, die er auf Druck des AFUs hin extra absolviert habe, gelernt, dass man Waschwasser sehr wohl auf den Feldern ausbringen dürfe.Hinter der ganzen Sache stehe ein Feldzug des AFUs gegen ihn persönlich.«Alle anderen Bauern im Kanton machen genau das Gleiche, nur ich darf das nicht!»Er habe alles getan, was von ihm verlangt worden sei, doch der Kanton sei nie zufrieden gewesen. «Aber eine Lösung haben sie mir nie gebracht. Es gab nur Druck und Terror.»Ob es sich um Willkür seitens des Amtes für Umwelt oder ein schweres Umweltvergehen handelt, muss nun der Richter entscheiden. Das Urteil wird am Dienstag erwartet.

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