Ende Juni übergaben Judith Züst und Agnes Durot dem Diepoldsauer Gemeindepräsidenten Roland Wälter eine Petition, in der der Gemeinderat ersucht wird, das Baugesuch der Fahrmaadhof AG für den Neubau einer Gemüserüsthalle an der Werkstrasse abzuweisen. Die beiden Diepoldsauerinnen hatten sich bereits im Vorfeld in Leserbriefen gegen das Vorhaben gewehrt, im Rahmen der Auflagefrist persönlich Einsprache eingelegt und schliesslich die Petition lanciert.Nebst der an den Gemeinderat adressierten Bitte um Ablehnung des Baugesuchs, nennen die Petitionärinnen und Petitionäre weitere Punkte, die von der Gemeinde «sorgfältig abzuklären» seien. So zum Beispiel die Luftqualität und Lärmbelästigung an der Hohenemserstrasse, die Brückentraglast der oberen Rheinbrücke sowie den «tatsächlichen Mehrverkehr» auf der Hohenemser- und weiteren Gemeindestrassen. Und nicht zuletzt den Wasserverbrauch und die Sicherheit der Trinkwasserqualität.Was die Luftqualität betrifft, weist Roland Wälter auf die Zuständigkeit des Kantons hin. Das Amt für Umwelt führt jährlich an der Hohenemser- und der Tramstrasse entsprechende Messungen durch. Die in der Petition erwähnte obere Rheinbrücke – gemeint ist die Rietbrücke – gehört, wie die Schrägseilbrücke, dem Kanton und wurde erst 2020 saniert. Für die Rietbrücke besteht zudem eine Gewichtsbeschränkung.Antwortschreiben aus FairnessIm August beschäftige der Gemeinderat sich mit der Petition, sagt Roland Wälter. Und weiter: «Die Fairness gebietet es, den Vertreterinnen eine Antwort zukommen zu lassen und die Öffentlichkeit zu informieren.» Eine Petition ist eine an ein Amt oder eine Behörde gerichtete Bittschrift, die jede oder jeder einreichen kann. Eine Verpflichtung, auf eine Petition zu reagieren oder diese zu behandeln, besteht gemäss Bundesverfassung jedoch nicht. Die Bittschrift muss lediglich zur Kenntnis genommen werden.An der Augustsitzung des Gemeinderates ist zudem die Besprechung des weiteren Vorgehens über die neun Einsprachen (siehe Ausgabe vom 19. Juli) nach Ablauf des Schriftenwechsels zwischen Gesuchsteller und Einsprechenden traktandiert. «Jede Einsprache wird dahin gehend geprüft, ob sie die Belange des Kantons oder die der Gemeinde betrifft», sagt Roland Wälter. Nachdem die Einsprachefrist zum Baugesuch abgelaufen war, hat auch die zentrale Koordinierungsstelle beim Kanton das Gesuch erhalten. Die dort dafür zuständigen Ämter werden es weiter bearbeiten. Die Koordinierungsstelle wird auch – nach Ablauf des Schriftenwechsels – die Zuständigkeit der Einsprachen prüfen.Alles in allem sei mit einer Bearbeitungszeit von rund drei Monaten zu rechnen, sagt der Gemeindepräsident. «Wenn uns dann die Verfügungen vorliegen, wird der Gemeinderat die Entscheide eröffnen. Auch die über die Einsprachen.»