16.05.2018

Gemeinderat will richterlichen Entscheid

Der Gemeinderat hat mehrere Jahresberichte gutgeheissen und möchte die Frage, ob das Asylzentrum Sonneblick bewilligt werden kann, durch eine unabhängige richterliche Instanz beurteilen lassen.

Der Verwaltungsrat der Elektra Walzenhausen hat dem Gemeinderat den Jahresbericht, die Jahresrechnung und den Geschäftsbericht des vergangenen Jahres zukommen lassen. Der Gemeinderat genehmigte die Jahresrechnung, den Jahresbericht und den Geschäftsbericht 2017 und erteilte dem Verwaltungsrat der Elektra damit Entlastung.Aus dem guten Geschäftsergebnis fliessen 248167 Franken in den Gemeindehaushalt (Voranschlag: 200000 Franken). Der Gemeinderat spricht dem Verwaltungsrat und auch ganz speziell dem Geschäftsleiter und den Mitarbeitern der Elektra Walzenhausen einen grossen Dank aus.Berichte der Beratungsstelle für Flüchtlinge Der Gemeinderat hat den Jahresbericht 2017 der Beratungsstelle für Flüchtlinge AR erhalten. Walzenhausen wurde ein Betrag von 94493 Franken für das Jahr 2017 in Rechnung gestellt. Die Kosten werden nach einem Verteilschlüssel angewendet, der nach Einwohnerzahl definiert ist. Der Walzenhauser Gemeinderat hat die Schlussabrechnung zur Kenntnis genommen.Das Appenzell Ausserrhoder Departement Bau und Volkswirtschaft hat am 11. April dieses Jahres über den Rekurs der Stiftung Sonneblick Walzenhausen gegen den Entscheid der Bau­bewilligungskommission betreffend Nutzungsänderung in Asyl-Durchgangszentrum entschieden. Der Rekurs wurde gutgeheissen, somit ist der Entscheid der Baubewilligungskommission aufgehoben und zur Neubeurteilung zurückgewiesen worden. Der Gemeinderat hat vom Entscheid Kenntnis genommen und entschieden, Beschwerde beim Obergericht einzureichen. Der Gemeinderat ist sich der humanitären Tradition von Walzenhausen bzw. des «Sonneblick» durchaus bewusst und anerkennt diese. Nach Meinung des Gemeinderates greift der Rekursentscheid jedoch in gewissen Punkten zu weit in die Kompetenzen der kommunalen Baubewilligungsbehörde ein. Deshalb soll aus Sicht des Gemeinderates die Frage, ob das Asylzentrum bewilligt werden kann, durch eine unabhängige richterliche Instanz beurteilt werden. (gk/red)

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