Mit der vom Gemeinderat am 25. September erlassenen zweiten Änderung des Heimreglements wird das Alters- und Pflegeheim Städtli ab nächstem Jahr als unselbstständiger Betrieb geführt. Auch die Bereiche Organisation und Taxordnung wurden angepasst: Im Bereich Organisation führt seit Längerem die Geschäftsleitung, die sich aus den Bereichsleitern zusammensetzt, das Alters- und Pflegeheim. Die Bestimmungen zur Taxordnung wurden den heutigen Bestimmungen mit Pensions-, Pflege- und Betreuungstaxen angepasst. Neu soll der Kostenvorschuss bei Eintritt sowie der Auswärtigenzuschlag festgelegt werden können. (gk)HinweisDas Heimreglement liegt vom 12. Oktober bis 21. November öffentlich auf und kann im Rathaus Berneck sowie auf www.berneck.ch eingesehen werden. Das Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens beträgt 256 Unterschriften. Ein Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Frist dem Gemeinderat einzureichen.