21.11.2018

Gemeinderat hat Planungszone verfügt

Interimistische Übergangslösung im Grundbuchamt von der Regierung AR genehmigt.

Wie bereits gemeldet, musste der Gemeinderat Ende September von der Kündigung des Grundbuchverwalters/Bausekretärs Gabriel Spirig auf Ende Oktober Kenntnis nehmen. Die sofort eingeleitete Stellenausschreibung führte leider rasch zur Erkenntnis, dass eine Wiederbesetzung der Stelle im selben Rahmen nur sehr schwer möglich ist. Hauptgrund dafür ist der akute Mangel an Personen mit dem nötigen Grundbuchverwalterpatent.Amtsstelle neu immer mittwochs besetztZur Sicherung der Dienstleistungen des Grundbuchamtes musste eine interimistische Übergangslösung gefunden werden. Der Gemeinderat hat deshalb Denisa Cehic, mehrjährige Grundbuchverwalter-Stellvertreterin des Grundbuchamtes Heiden-Grub-Rehetobel-Wald, per 30. Oktober als ausserordentliche Grundbuchverwalterin gewählt. Den kantonalen Gesetzesbestimmungen entsprechend ist diese Wahl zwischenzeitlich auch vom Regierungsrat AR genehmigt worden. Sie ist jeweils mittwochs beim Grundbuchamt Wolfhalden tätig und steht an diesem Tag für Beurkundungen zur Verfügung. Der Gemeinderat heisst Denisa Cehic herzlich willkommen und dankt ihr, wie auch dem Grundbuchamt Heiden-Grub-Rehetobel-Wald, für die Hilfsbereitschaft.Kantonale VernehmlassungenDer Gemeinderat hat für die Teilrevision des Assekuranzgesetzes die Vernehmlassungen zuhanden der zuständigen Kantonsbehörden verabschiedet. Über den Inhalt der Vernehm-lassungen gibt die Homepage des Kantons (www.ar.ch) im Detail Auskunft. Planungszone wurde verfügtDie Auswirkungen des revidierten Raumplanungsgesetzes auf die Gemeinde Wolfhalden zeichneten sich über die Jahre langsam ab, wurden jedoch erst mit der Genehmigung des kantonalen Richtplans durch den Bundesrat in diesem Herbst konkret. Die Gemeinde verfügt demnach über eine zu grosse Bauzone und wurde angewiesen, Bauzonenreserven der Wohn-, Misch- und Kernzonen von mindestens 2 ha auszuzonen. Zusätzlich müssen sämtliche Gemeinden ihren Richt- und Zonenplan revidieren. Der Gemeinderat hat deshalb, auf Anweisung des kantonalen Departements für Bau und Volkswirtschaft, eine Planungszone verfügt. Grundeigentümer werden angeschriebenDiese betrifft alle Grundstücke, bei denen es nicht von Vornherein ausgeschlossen erscheint, dass sie bei der Zonenplanrevision dem Nichtbaugebiet oder einer anderen Nutzungszone zugewiesen werden.Das entsprechende amtliche Inserat wird in den Tageszeitungen sowie im Amtsblatt veröffentlicht. Die betreffenden Grundeigentümer werden direkt angeschrieben. (gk)

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