Nachdem das Departement des Innern die Gemeinden verpflichtete, ab 1. Januar 2023 die Abfallentsorgung als Spezialfinanzierung zu führen, erliess der Gemeinderat am 12. Juli 2022 ein neues Abfallreglement, das auf dem Musterreglement des Kantons basierte und mit den anderen Zweckverbandsgemeinden der Kehrichtverwertung Rheintal (KVR) abgestimmt worden war.
Grundgebühr gegenüber Gebührenmarken bevorzugt
Während der Referendumsfrist im Herbst 2022 ergab sich, im Rahmen des Herbstgespräches mit den Parteipräsidien, dass alle eine Finanzierung der Grünabfuhr über eine Grundgebühr statt der Gebührenmarken bevorzugen.
Der Gemeinderat erliess darauf am 7. November den Nachtrag I zum Abfallreglement, um im Rahmen der Spezialfinanzierung mit einer Grundgebühr die Grünabfuhr und weitere Aufwendungen zu finanzieren. Der Gemeinderat legte nun im Januar die Grundgebühr auf 75 Franken je Grundstück in der Bauzone (ohne Strassen und Gewässer) sowie je nicht landwirtschaftlich geschätztes Grundstück ausserhalb der Bauzone fest.
Gebührenpflichtig sind die per 1. Januar rechtmässigen Eigentümerinnen und Eigentümer des Grundstücks.
Bei 1131 Grundstücken in der Bauzone und 103 nicht landwirtschaftlich geschätzten Grundstücken ausserhalb der Bauzone, die von der Grundgebühr betroffen sind, ergeben sich Einnahmen von rund 92'000 Franken. Damit und mit dem Pauschalbeitrag des KVR sind in der Spezialfinanzierung Abfallentsorgung die Ausgaben u. a. für die Grünabfuhr, den Häckseldienst und weitere Aufwendungen für das erste Betriebsjahr gedeckt.
Die Höhe der Grundgebühr wird der Gemeinderat regelmässig prüfen und den Kosten angleichen.