Der Gemeinderat Reute hat sich zur Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes vernehmen lassen. Die wichtigste Änderung aus Sicht der Gemeinden betrifft die Neufestlegung der Verteilung der Steuererträge juristischer Personen. Anstelle von heute 55 % zugunsten der Gemeinden soll der Teiler neu auf 60 % zugunsten des Kantons geändert werden. Diese punktuelle Umverteilung könne so nicht gutgeheissen werden. Der heutige Verteilschlüssel sei Teil der Abfederung der Mindereinnahmen der Gemeinden aus der massiven Reduktion des Steuersatzes für juristische Personen. Die Änderung einzelner Parameter müsse in einen Gesamtkontext gestellt werden, deshalb stellt der Gemeinderat den Antrag, die bisherige Aufteilung zu belassen. (gk)