Der Kanton Appenzell Ausserrhoden plant eine Teilrevision des Steuergesetzes. Der Gemeinderat lehnt «die für die Gemeinden nachteilige Anpassung des Steuerverteilschlüssels» ab. Im Gegenzug fordert er, dass eine Einsicht in Steuerdaten möglich sein muss.Die weitgehend formellen Anpassungen in der Teilrevision des Steuergesetzes seien zu begrüssen, schreibt der Gemeinderat. Die vorgeschlagene Änderung des Verteilschlüssels der Steuern der juristischen Personen lehnt er indes entschieden ab. Er ist gar irritiert über das Vorgehen des Kantons: Die mutmassliche Besserstellung beim nationalen Finanzausgleich stehe in keinem Verhältnis zu den Mehreinnahmen, die dem Kanton durch die geplante Änderung des Verteilschlüssels zufallen.Ebenso wird die seit Jahren geforderte gesetzliche Anpassung von Art. 157 bezüglich der Einsicht in die Steuerakten in der aktuellen Revision vermisst. Die Gemeinden erhalten keine Informationen über die Steuerdaten ihrer natürlichen und juristischen Personen. Das verunmögliche eine angemessene Berücksichtigung in der Budgetierung. Gefordert wird eine Lösung, die unter Einhaltung des Datenschutzes eine Einsicht durch die Gemeinden ermöglicht.