Die kommunalen Pflegekosten orientieren sich an den vom Regierungsrat des Kantons Appenzell Ausserrhoden jährlich festgelegten Maximalansätzen. Die Kosten für die Pflege werden auf die Krankenkassen, Bewohnerinnen und Bewohner der Institutionen und die Gemeinden als Restfinanzierende aufgeteilt. Die Taxen werden den neuen kantonalen Maximalansätzen angeglichen.
Die daraus entstehenden Mehrkosten gehen vollumfänglich zulasten der jeweiligen Gemeinde am zivilrechtlichen Wohnsitz der einzelnen Alterswohnheimbewohnenden. Ausnahme bilden die Pflegestufen eins und zwei, bei welchen die zusätzlichen Kosten von drei respektive zehn Prozent zulasten der Bewohnenden gehen.
Die Gebühren steigen um rund fünf Prozent
Die Gebühren für die Pension steigen durchschnittlich um rund fünf Prozent, was insbesondere auf die Teuerung zurückzuführen ist, so der Gemeinderat in einer Mitteilung. Die Taxordnung 2024 kann auf der Website der Gemeinde eingesehen und heruntergeladen werden.