30.10.2020

Gemeinden wollen weiterkämpfen

Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) tritt nicht auf die Beschwerde der sieben Gemeinden aus dem Rheintal und Vorarlberg ein, die sich dort gegen die im Dezember 2019 verfügte Mautbefreiung auf der A14 gewehrt hatten.

Von red/pd
aktualisiert am 03.11.2022
«Wir waren uns bewusst, dass eine erfolgreiche Bekämpfung der Mautbefreiung über den Verfassungsgerichtshof technisch nicht einfach wird», schreiben die Gemeindeoberhäupter von Diepoldsau, Oberriet, Hohenems, Lustenau und Altach in einer gemeinsamen Erklärung. Man bedauere, dass der VfGH die Beschwerde nicht aufgenommen habe. Dass der Gesundheitsschutz der Bürger «hintangestellt» werde, wollen die Gemeinden nicht «kampflos» hinnehmen und kündigen an, weitere Beschwerden auf den Weg zu bringen. «Die Autos rollen nämlich rekordverdächtig weiter über unsere verstopften Gemeindestrassen und Grenzübergänge», heisst es weiter.Die vom österreichischen Nationalrat beschlossene Mautbefreiung zwischen Hörbranz und Hohenems war am 15. Dezember 2019 in Kraft getreten. Sie zielte darauf ab, Bregenz vom Transitverkehr zu entlasten. (red/pd)

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