Das neue Hundegesetz geht weiter als das bisherige Hundegesetz und trifft grundsätzliche Regelungen bezüglich Leinenpflicht bzw. überträgt die abschliessende Festlegung der Hundesteuer an die Gemeinderäte. Bisher erhoben die Gemeinden von Rüthi bis St. Margrethen für den ersten Hund eine Taxe von 100 Franken und ab dem zweiten Hund eine Taxe von 150 Franken. Neu erheben diese Gemeinden pro Hund eine einheitliche Steuer von 120 Franken, weil ab dem zweiten Hund keine höheren Steuern mehr erhoben werden dürfen und von der Steuer neu 10 Franken pro Hund an den Kanton zu entrichten sind. Vom Kanton bewilligte Züchter und Tierheime entrichten eine Pauschalsteuer von 500 Franken.Gleichzeitig haben die Rheintaler Gemeinden entschieden, die kommunalen Hundereglemente aufzuheben bzw. zu revidieren, da das kantonale Hundegesetz die Leinenpflicht umfassend regelt. Die entsprechenden kommunalen Referenden werden Mitte März bis Ende April koordiniert durchgeführt. Die Rheintaler Gemeinden (Rü-thi bis St. Margrethen) werden in entsprechenden Mitteilungen auch separat über die Festsetzung der Hundesteuern informieren. (pd)