Au | Heerbrugg 27.05.2024

Gemeindeinitiative fordert Mindestabstand zwischen Windkraftanlagen und Wohnhäusern

Ein Initiativkomitee unter dem Vorsitz von Manuel Cadonau hat erneut eine Gemeindeinitiative für einen Mindestabstand von 500 Metern zwischen Windkraftanlagen und bewohnten Gebäuden eingereicht.

Von pd/red
aktualisiert am 27.05.2024

Der Gemeinderat Au hat die Initiative für gültig erklärt, die Sammelfrist beginnt am Montag, 27. Mai, und endet am Montag, 26. August. Benötigt werden 400 Unterschriften.  Die Initiative fordert von der Gemeinde, einen Mindestabstand von 500 Metern zwischen Windkraftanlagen und bewohnten Gebäuden in das Baureglement aufzunehmen.

Diese Initiative ist laut Komitee nötig, um die Anwohnerinnen und Anwohner von den negativen Auswirkungen des 220 Meter hohen Windrades zu schützen, das die SFS im Siedlungsgebiet aufstellen will. Die Schweiz sei das einzige Land Europas ohne Mindestabstand, schreibt das Initiativkomitee. Im benachbarten Ausland würden Abstände von 400 bis über 1000 Meter vorgeschrieben, in Bayern sogar zehnmal die Höhe der Anlage. 500 Meter Mindestabstand seien eine «massvolle Forderung», schreiben die Initianten in einer Medienmitteilung.

Die IG Gegenwind war Ende Februar mit der gleichen Initiative gescheitert. Damals hatte man die nötigen 400 Unterschriften nicht erreicht.

Ein erster Erfolg

Der Absender der Medienmitteilung zur Gemeindeinitiative ist die IG Gegenwind Au-Heerbrugg. Diese hat es sich laut eigener Aussage zum Ziel gesetzt, «die Lebensqualität in unserer Gemeinde zu erhalten und die Bevölkerung vor den negativen Auswirkungen der geplanten Grosswindkraftanlage ausreichend zu schützen.» Man sei nicht gegen Windenergie, aber gegen Windkraftanlagen an ungeeigneten Standorten.

Kürzlich errang die IG einen ersten Erfolg. Die kantonale Raumplanung wird das öffentliche Mitwirkungsverfahren für den Richtplaneintrag der SFS-Windkraftanlage wiederholen. Der Bevölkerung waren für die Meinungsbildung wichtige Informationen vorenthalten wurden.

Studie offenlegen oder nicht?

Die IG verlangt zudem, dass die im Auftrag der SFS erstellte Machbarkeitsstudie der Bevölkerung offengelegt wird. Die Firma SFS und der Kanton St.Gallen stellt sich bisher gegen dieses Anliegen, weil die Studie im Auftrag von SFS erstellt worden war und somit als privat eingestuft wird.

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