Der auf Dezember 2018 eingeführte Fahrplan führte zu viel Unmut und Unverständnis. Unter anderem erfuhren zahlreiche Anschlussverbindungen, das Kursangebot und die Schülertransporte eine deutliche Verschlechterung. Ruedi Tobler (Lachen), Adrian Keller (Dorf) und Myriam Schmid (Platz) haben sich bereit erklärt, mit der zuständigen Gemeinderätin Elsbeth Diener und mit Michael Litscher die Anliegen zusammenzutragen und gebündelt bei der PostAuto AG einzubringen. Meldungen können bei Elsbeth Diener, E-Mail: elsbeth.diener@walzenhausen.ar.ch, Telefon 071 888 14 73 gemacht werden.Aufgrund der Reduktion der Gemeinderatssitze von sieben auf fünf und des erhöhten Pensums des Gemeindepräsidenten muss das Entschädigungsreglement angepasst werden. Der Vorschlag sieht keine Anpassungen der Entschädigungen vor.Gemäss Art. 21 Abs. 2 Gemeindeordnung erfüllt der Gemeindepräsident oder die Gemeindepräsidentin die ihm/ihr vom Gesetz übertragenen Aufgaben und führt die Tätigkeit im Rahmen eines Vollamtes aus. Die Definition des Vollamtes erfolgt in einem allgemein verbindlichen Reglement. Der Gemeinderat hat beide Reglemente in je zwei Lesungen behandelt und zur Vernehmlassung verabschiedet. Diese erfolgt gemäss Art. 14 der Gemeindeordnung und wird vom 15. Februar bis 7. März durchgeführt.Der Gemeinderat hat die Taxordnung des Alterswohnheims rückwirkend per 1. Januar genehmigt. Die Taxordnung ist im Internet unter www.alterswohnheim-walzenhausen.ch aufgeschaltet.Das Departement Inneres und Sicherheit AR hat am 4. Januar vom Inspektionsbericht Kenntnis genommen und hält fest, dass das Grundbuch Lutzenberg-Reute-Walzenhausen von Reto Herzig und Ruth Widmer kompetent, sorgfältig und speditiv geführt wird. Sämtliche Rechtsgeschäfte sind im Grundbuch rechtsverbindlich nachgeführt. (gk)