30.06.2022

Gemeinde verursacht Verzögerung

Die geplante Überbauung Unterer Werdbüchel erleidet wegen Verfahrensmängel einen Rückschlag.

Von Jesko Calderara
aktualisiert am 02.11.2022
Jesko Calderara Seit längerer Zeit ist im Gebiet Unterer Werdbüchel ein Bauprojekt geplant. Die Generalunternehmung Heller AG möchte dort eine Überbauung mit mehreren Mehrfamilien- und Einfamilienhäusern realisieren. Am 10. Juni startete die Gemeinde Heiden das dazu nötige Verfahren. Bis zum 12. Juli hätte die Auflagefrist für den Überbauungsplan Unterer Werdbüchel, den Teilzonenplan Unterer Werdbüchel, das Strassenbauprojekt innerhalb des Bauperimeters Überbauungsplan Unterer Werdbüchel und das Strassenbauprojekt Einlenker Werdstrasse/Teilausbau Hasenbühlweg erfolgen sollen.Nun wird das Auflageverfahren per sofort aufgehoben, wie letzten Freitag bekannt wurde. Grund dafür sind formelle Mängel und Versäumnisse der Gemeinde Heiden, die nach der Publikation bekannt wurden und einen Rückzug nötig machen. «Wir haben vergessen, beim Kanton eine Stellungnahme zu den zwei Strassenbauprojekten einzuholen», sagt Gemeindepräsident Gallus Pfister. Für alle Auflagen wäre zudem ein Gemeinderatsbeschluss nötig gewesen. Ein solcher ist aber nie erfolgt.Zweite Auflage soll noch in diesem Jahr erfolgenGemäss Pfister hat der Kanton die Gemeinde auf diese Mängel hingewiesen. «Die Fehler sind uns sehr unangenehm. Es ist zudem ärgerlich, dass es nun zu Verzögerungen kommt», sagt er. Der Gemeinderat sei bestrebt, die bauliche Entwicklung zu fördern. Einen Fall wie im Quartier Nord, wo es Jahre ging, bis alle Einsprachen bereinigt werden konnten, wolle man nicht noch einmal erleben, so Pfister. Die formellen Fehler in Zusammenhang mit dem Bauvorhaben erklärt er sich unter anderem mit dem anstehenden Abgang des Leiters Bau und Planung. Bevor dieser Ende Monat geht, wollte man noch einige Pendenzen abbauen. «Dabei haben wir offensichtlich die nötige Sorgfalt vermissen lassen», sagt Pfister selbstkritisch. In einer Medienmitteilung nimmt der Gemeinderat dies mit Bedauern zur Kenntnis und entschuldigt sich für die entstandenen Umtriebe. Er will nach eigenen Angaben die Mängel so rasch als möglich beheben und danach das Verfahren erneut öffentlich auflegen. Der Gemeindepräsident hofft, dass dies noch im laufenden Jahr erfolgen kann. «Es hängt allerdings auch vom Kanton ab.» Heiri Heller, Teilhaber der gleichnamigen Heidler Generalunternehmung, zeigt sich auf Anfrage «erstaunt und enttäuscht» über die Verfahrensfehler. Diese könnten für Heiden finanzielle Folgen haben. Die Grundstückeigentümerin dürfte entsprechende Forderungen stellen. «Wir gehen davon aus, dass die entstandenen Primärkosten durch die Gemeinde übernommen werden», sagt Heller.Heiri Heller fordert schnelle ErschliessungViel mehr als den nun entstehenden Zeitverlust von einigen Monaten, ärgert er sich über ein anderes Problem. So ist die Erschliessung auch neun Jahre nach Start des Verfahrens noch nicht geregelt. Grundsätzlich steht bei dieser Aufgabe die Gemeinde in der Pflicht. Die Erschliessung beim Bauvorhaben Unterer Werdbüchel soll über den Hasenbühlweg und mit einem Einlenker beim Restaurant Hirschen in die Werdstrasse erfolgen. Diese Lösung sorgt allerdings bei Anstössern für heftigen Widerstand. Eine zweite Variante über die Weidstrasse wurde verworfen. Nach dem Ausbau des Einlenkers Bergstrasse würde sich gemäss Heller eine bessere Erschliessung über den Brunnenbach anbieten. Dagegen hat jedoch der Kanton mit Hinweis auf das Bundesgesetz über den Wald sein Veto eingelegt. «Für uns als Grundeigentümer ist das eine sehr ärgerliche Situation, wir sind eingezwängt in die Amtsmühlen», bedauert Heiri Heller. Er fordert nun so rasch wie möglich eine taugliche Erschliessung. «Wo diese erfolgt, ist uns egal.»Das Bauprojekt an sich ist jedoch grösstenteils unbestritten. Im Mitwirkungsverfahren habe sich gezeigt, dass die Bebauung als schön und hochwertig angesehen werde, sagt Heller.

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