11.12.2018

Gemeinde setzt Vorschriften durch

Das heutige Verständnis über die Gestaltung der Fried­höfe basiert auf dem Gedanken, dass nach dem Tod nicht sicht­-bar sein soll, ob eine Person vermögend war oder nicht – im Tod sollen alle Menschen «gleich sein». Die Vorschriften über die Gestaltung der Gräber zielt deshalb darauf ab, eine gewisse Einheitlichkeit zu erreichen. Die im 18. und 19. Jahrhundert teilweise mondän ausgestalteten Familien- und Einzelgräber gehören heute der Vergangenheit an.Im Bereich der Erdbestattungs- und Urnengräber haben Angehörige die Möglichkeit, ein Grab im Umfang der reglementarischen Möglichkeiten zu bepflanzen und zu gestalten. Bei den Gemeinschaftsgräbern sind die Grabmale vorgegeben; hier ist vom Konzept her kein permanenter Grabschmuck vorgesehen. Das Friedhofreglement der Gemeinde Thal sieht vor, dass kurz vor und nach den hohen Feiertagen Pfingsten und Allerheiligen ein temporärer Grabschmuck toleriert wird. Eine bauliche Veränderung von Grab­malen, wie dies leider auch vorkommt, oder ein übermässiger Grabschmuck kann, auch auf Rücksichtnahme auf die umliegenden Gräber, nicht toleriert werden. Übermässiger Grabschmuck wird durch den Bestattungsdienst der Gemeinde per Ende Dezember 2018 weggeräumt und kann beim Bauamt/Werkhof abgeholt werden. (gk)

Abo Aktion schliessen
News aus der Region?

Alle Geschichten, alle Bilder

... für nur 12 Franken im Monat oder 132 Franken im Jahr.