Unsicher ist, ob die Versammlung durchgeführt werden kann. Die Massnahmen des Bundes gelten bis 19. April. Da die Bürgerversammlung auf den 7. Mai angesetzt ist, wartet die Gemeinde die neuen Weisungen seitens des Bundes ab.Sollte die Lage die ordentliche Durchführung der Bürgerversammlung verunmöglichen, kann der Gemeinderat gemäss Art. 52 Gemeindegesetz die Urnenabstimmung über unaufschiebbare Geschäfte anordnen. Die Bevölkerung Balgachs würde frühzeitig über den Entscheid und das weitere Vorgehen bezüglich der Genehmigung der Jahresrechnung 2019 in Kenntnis gesetzt.Wichtig ist in diesem Zusammenhang der folgende Hinweis: Dank der Genehmigung des Budgets 2020 im Rahmen der Budget-Bürgerversammlung im November 2019, ist Balgach finanziell voll handlungsfähig. So kann die Gemeinde seit Beginn des Jahres neben dem laufenden Betrieb auch die Investitionen angehen und entsprechende Aufträge auslösen. Die durch die ausserordentliche Lage stark beeinträchtigte Wirtschaft ist auf die Aufträge dringend angewiesen.