Die Gemeinde Lutzenberg wehrt sich gegen die Umnutzung der Landegg. Gemäss einer Mitteilung hat sie erst vor einigen Tagen vom Trägerverein Integrationsprojekte St. Gallen (TISG) und ihren Anwälten erfahren, dass mit einem Einzug von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden spätestens am 4. November gerechnet werden muss. Der Einzug auf der St.Galler Seite der Landegg könne nicht verhindert werden, heisst es im Schreiben weiter.Die vom Gemeinderat eingesetzte Taskforce empfiehlt, bis auf weiteres alle rechtlichen Möglichkeiten auszunutzen. Die Umnutzung der Landegg erachtet die Taskforce als «politisch wie auch rechtlich unakzeptabel». Gegen die Aufforderung der Baubehörde Lutzenberg zur Einreichung eines Baugesuchs hat der TISG Rekurs beim Gemeinderat erhoben. Ein Entscheid steht aus, weil noch immer nicht bekannt ist, wie dieser Teil der Liegenschaft genutzt werden soll. Zudem empfiehlt die Taskforce dem Gemeinderat weiterhin, für konstruktive Gespräche bereitzustehen. (gk)