Die Gemeinde Berneck erwarb das Grundstück mit 327 m² Grundfläche zu 360'000 Franken. Der Kaufpreis ist mit einer unabhängigen Liegenschaftsschätzung überprüft worden und lag in der abschliessenden
Finanzkompetenz des Gemeinderats. Das ältere Wohnhaus auf der Liegenschaft wird bis auf Weiteres vermietet.
Geeignete Lage für Entwicklungsmöglichkeiten
Die Liegenschaft Städtlistrasse 4 befindet sich in der Wohn-/Gewerbezone 2 und im Ortsbildschutzgebiet.
Sie grenzt an das Zentrum im Städtli und östlich an das Schaffnerhaus, dem Kulturobjekt Nr. 217, das sich im Eigentum der politischen Gemeinde Berneck befindet.
Deshalb liess sich die Gemeinde von August Jäckli sel. bereits im Jahr 1999 ein unbeschränktes Vorkaufsrecht bis November 2024 einräumen. Nachdem die Erbengemeinschaft August Jäckli die Gemeinde über den geplanten Verkauf der Liegenschaft Städtlistrasse 4, informiert hatte, entschied der Gemeinderat, die direkt an das Zentrum im Städtli grenzende Liegenschaft zu erwerben. Der Abstand zur südwestlichen Gebäudeecke des Zentrums im Städtli beträgt nur 3,3 Meter. So erhält die Gemeinde möglichen Handlungsspielraum hinsichtlich Entwicklung des Alters- und Pflegeheims.