Die kommunale Baubehörde hat die Baubewilligung verweigert. Das Departement Bau und Volkswirtschaft hat am 11. April 2018 den dagegen erhobenen Rekurs der Stiftung Sonneblick Walzenhausen gutgeheissen. Gegen diesen Entscheid hat der Gemeinderat beim Obergericht Beschwerde eingereicht.Nach einem Augenschein am 17. September 2018 und einer mündlichen Verhandlung am 21. Februar 2019, hat das Obergericht nach Anhörung der Beteiligten die Beschwerde abgewiesen. Die Erschliessung wird vom Obergericht als genügend beurteilt. Bezüglich Sicherheits- und Betriebskonzept erachtet das Obergericht die Baugesuchsunterlagen als ausreichend, um basierend darauf entsprechende auf die Situation Sonneblick/Walzenhausen abgestimmte Auflagen verfügen zu können.Das Baugesuch wird infolge des Obergerichtsurteils zur Umsetzung an die Baubewilligungskommission Walzenhausen zurückgewiesen.Der Gemeinderat hat sich vertieft mit der Urteilsbegründung auseinandergesetzt und entschieden, von einer Beschwerde an das Bundesgericht abzusehen, auch wenn der vom Obergericht angewendete Massstab - besonders bezüglich Sicherheits- und Betriebskonzept - aus Sicht der Gemeinde rechtlich kritisch ist.Der Gemeinderat will es beim Urteil des obersten kantonalen Gerichtes bewenden lassen.Es bleibe nun abzuwarten, ob andere Verfahrensbeteiligte das Urteil beim Bundesgericht anfechten, schreibt die Gemeinde Walzenhausen in einer Medienmitteilung.Sollte das Urteil des Obergerichts in Rechtskraft erwachsen, wird sich die Baubewilligungskommission Walzenhausen mit der angeordneten Umsetzung befassen.