16.03.2022

Gemeinde darf Videoaufnahmen einsehen

Berneck hat kürzlich das Polizeireglement überarbeitet. Der Artikel zur Videoüberwachung untersteht erneut dem fakultativem Referendum. Er war zu streng gefasst.

Von vdl
aktualisiert am 02.11.2022
Der Gemeinderat überarbeitete kürzlich das aus dem Jahr 2008 stammende Polizeireglement. Die neuen Bestimmungen wurden unter dem Titel «Reglement über Ruhe Sicherheit und Ordnung» verabschiedet. Das Reglement unterstand vom 14. Januar bis 22. Februar dem fakultativem Referendum. Ein Begehren dagegen ging bei der Gemeindeverwaltung nicht ein. Damit ist das Reglement rechtsgültig und trat per 1. März in Kraft.Dennoch hat der Gemeinderat einen Nachtrag zum neuen Reglement erlassen. Dieser untersteht aktuell dem fakultativem Referendum und betrifft den Artikel, der sich mit der Videoüberwachung befasst. Im Januar sei bekannt geworden, dass die nachträgliche Auswertung von Aufnahmen mehr eingeschränkt worden sei, als nötig gewesen wäre, teilt der Gemeinderat Berneck mit. Der erwähnte Artikel besagt, dass  Staatsanwaltschaft oder Gericht eine Bewilligung erteilen müssten, falls eine Videoaufnahme nachträglich ausgewertet werden solle. Dies trifft aber nicht in jedem Fall zu. Ausserhalb eines strafrechtlichen Verfahrens darf eine Gemeinde Videoaufzeichnungen einsehen, falls dies der Erfüllung ihrer Aufgaben dient. Dazu gehören die Prävention sowie die Wahrung der öffentlichen Sicherheit, Ruhe und Ordnung.Mit der vom Gemeinderat vorgesehenen Anpassung wird der Artikel 13 gelockert. Falls nötig kann die Gemeinde neu Videoaufnahmen einsehen und Schaden verursachende Personen auf ihr Verhalten ansprechen. Damit könnten unter Umständen künftige Ereignisse abgewendet werden, hofft der Gemeinderat. Aus seiner Sicht sei die Anpassung der Bestimmung angezeigt. Damit dieser Nachtrag rechtsgültig werden kann, untersteht der entsprechende Artikel erneut dem fakultativem Referendum. Hinweis: Der Gemeinderat Berneck hat den Nachtrag zum «Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit» am 8. März erlassen. Bis zum 22. April ist es dem fakultativen Referendum unterstellt. Kommt dieses nicht zustande, tritt das Reglement am 1. Mai in Kraft.

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