Das betreute Wohnen helfe, die teure stationäre Pflege in Alters- und Pflegeheimen zu entlasten, sagen die Interpellanten.In ihrer Antwort teilt die Regierung grundsätzlich deren Meinung. Die Finanzierbarkeit hänge allerdings wesentlich von der Ausgestaltung der Sozialversicherungsleistungen ab, und diese bestimme weitgehend der Bund. Die Regierung hofft deshalb auf eine gesamtschweizerische Lösung für die anstehende Reform des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung.Notfalls eine nur kantonale LösungUnterstützung in der Sache bekamen Wüst, Gull und Böhi nun vom Gesamtkantonsrat. Während der Verhandlungen zur Revision des kantonalen Sozialhilfegesetzes hat er die Regierung auf Antrag der vorberatenden Kommission beauftragt, eine kantonale gesetzliche Grundlage zu schaffen, falls es die Fördermöglichkeit nicht ins Bundesgesetz schafft. (mt)