14.05.2018

Gegner gelangen ans Obergericht

Der Rechtsstreit zum «Sonneblick» geht weiter. Die Gemeinde und das Anwohnerkomitee legen beim Obergericht Einsprache ein. Der Kanton lehnt Verhandlungen weiterhin ab.

Von Jesko Calderara
aktualisiert am 03.11.2022
Jesko CalderaraMit dem umstrittenen Asyldurchgangszentrum Sonneblick in Wal­zenhausen wird sich schon bald das Obergericht beschäftigen müssen. Das Anwohnerkomitee hat gegen den Entscheid des kantonalen Baudepartements Einsprache erhoben. Dieses hatte den Rekurs der Stiftung Sonne­blick Walzenhausen und des Kantons gutgeheissen. Damit muss die lokale Baubewilligungskommission das Baugesuch zur Umnutzung der Liegenschaft neu beurteilen.Ihren Schritt begründen die Gegner unter anderem mit der mangelhaften Erschliessung des Grundstücks. «Die Zufahrtsstrasse ist steil und eng», sagt Werner Ritter, der Anwalt des Komitees «Anwohner Sonneblick». Er rechnet aufgrund des künftigen Betriebs im Asyldurchgangszentrum mit mehr Autos und Fussgängern.Dabei werde insbesondere die fehlende Strassenbeleuchtung auf einer Strecke von 250 Metern zum Problem, sagt Ritter. «Es ist gefährlich, wenn Personen im Dunkeln auf der Strasse gehen.» Ritter verweist in diesem Zusammenhang auf die nicht vorhandenen Ausweichplätze für Autos. Private Parkplätze sollen dafür umfunktioniert werden. Rechtlich abgesichert seien solche Ausweichplätze allerdings nicht, gibt Ritter zu bedenken. «Auf diese Bedenken ging das Baudepartement aber gar nicht ein.» Der Rechtsanwalt ärgert sich nebst der aus seiner Sicht fehlenden Zonenkonformität noch über einen weiteren Punkt. Regierungsrat Matthias Weishaupt habe mehrmals ein spezifisches Sicherheitskonzept für die Gegebenheiten in Walzenhausen angekündigt. Nun werde ein solches nicht mehr für notwendig erachtet, kritisiert Ritter. Zurzeit liege einzig das allgemeine Sicherheitskonzept des Kantons St. Gallen vor.Zahl der Asylgesuche ist gesunkenNebst den Anwohnern zieht auch die Gemeinde Walzenhausen den Fall ans Obergericht weiter. Der Gemeinderat sei sich der humanitären Tradition des «Son­neblick» durchaus bewusst, schreibt die Gemeindekanzlei in einer Medienmitteilung. Der Rekursentscheid greife jedoch in gewissen Punkten zu weit in die Kompetenzen der kommunalen Baubewilligungsbehörden ein. Als Beispiel erwähnt Gemeindepräsident Michael Litscher die Erschliessung sowie die Konzepte für Betrieb und Sicherheit. Solche Themen seien Angelegenheiten der kommunalen Behörden.Der Kanton lehnt Verhandlungen mit dem Anwohnerkomitee weiterhin ab. «Der Regierungsrat hat mehrfach erklärt, dass den Forderungen nach einer zweijährigen Betriebsdauer und einer Belegung mit weniger Personen aus Kostengründen nicht nachgekommen werden kann», sagt Regierungssprecher Georg Amstutz.Noch haben Verzögerungen beim «Sonneblick» keine Folgen. Da die Zahl der Asylgesuche seit letztem Jahr gesunken ist, reichen die Unterbringungsplätze im bestehenden Asyldurchgangszen­trum Landegg zusammen mit den gemieteten Häusern im Kinderdorf Pestalozzi in Trogen vorerst aus.

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