Um für alle Verkehrsteilnehmer eine geordnete und einheitliche Situation zu schaffen, werden - in Absprache mit der Verkehrspolizei - die Orte markiert, an denen Fahrzeuge ordentlich abgestellt werden dürfen. Andererseits wird die Parkzeit auf vier Stunden beschränkt. Die entsprechenden Inserate und Anzeigen sind in den amtlichen Publikationsorganen erfolgt.