17.07.2022

Gebühr ist nicht missbräuchlich

Die Walzenhauser Abfallgrundgebühr ist umstritten. Der Preisüberwacher hat nun grünes Licht gegeben.

Von David Scarano
aktualisiert am 02.11.2022
David ScaranoDer Preisüberwacher bestätigt die Walzenhauser Abfallgrundgebühr. Das teilte die Gemeindekanzlei am Donnerstag mit. Der Gemeinderat hatte die Unterlagen der umstrittenen Abfallgrundgebühr im März nachträglich eingereicht. Mit Bericht vom Juni 2022 hält die Preisüberwachung fest, «dass aufgrund der summarischen Prüfung der eingereichten Unterlagen die geplante Einführung einer Grundgebühr von 48 Franken exkl. MwSt. (pro Wohneinheit und Jahr) als nicht missbräuchlich qualifiziert wird». Der Gemeinderat nehme erfreut zur Kenntnis, dass die Gebührenkalkulation korrekt erfolgte, heisst es in der Mitteilung.Gegen die Abfallgrundgebühr war Einsprache erhoben worden. Bemängelt wurde nicht nur, dass die Gebühr nicht dem Preisüberwacher vorgelegt worden war, wie es das Gesetz vorschreibt. Kritisiert wurde auch, dass sie dem geltenden Abfallreglement widerspreche, weil Heime und Betriebe von der Grundgebühr ausgenommen seien. Zudem wurde in der Einsprache die Frage aufgeworfen, warum alle Einwohnenden an die regionale Tierkörpersammelstelle bezahlen müssten, selbst wenn sie keine Tiere hätten.Auch zu diesen umstrittenen Punkten nimmt der Preisüberwacher Stellung. Er macht die Empfehlung, dass die Aufwendungen für die Tierkörpersammelstelle und die Notschlachtanlage über allgemeine Steuermittel zu tragen seien.Verursachergerechte KostenDer Preisüberwacher argumentiert, dass die Kosten für die Tierkörpersammelstelle und die Notschlachtanlage nicht über die Grundgebühr oder verbrauchsabhängige Abfallgebühren finanziert werden dürfen. «Denn generell gilt, dass die den Gebäudeeigentümern auferlegte Abfallgrundgebühr nur zur Deckung derjenigen Kosten verwendet werden darf, die durch die Gesamtheit der Gebäudeeigentümer verursacht werden.» Es müsse somit ein kausaler Zusammenhang zwischen Abgabe und der damit finanzierten Tätigkeit bestehen.Bei der Ausnahmeregel für Betriebe und Heime hält der Preisüberwacher hingegen fest, es sei sicherzustellen, dass alle Nutzer der Infrastruktur und Leistungsbezieher ihren Anteil an die Kosten der Abfallentsorgung bezahlen. Er schreibt: «Wenn diejenigen, die die Infrastruktur nutzen und Leistungen beziehen, ihren Anteil nicht bezahlen, sind die Gebühren für die übrigen Gebührenzahler als missbräuchlich zu qualifizieren.» Von der Grundgebühr dürften somit nur diejenigen Betriebe ausgeschlossen werden, die die Separatsammlung nicht nutzen bzw. einen Nachweis erbringen, dass die Separatsammlung durch einen anderen Anbieter erfolgt.Tierkörpersammelstelle nun unter LandwirtschaftDer Gemeinderat Walzenhausen teilt nun mit, dass die Aufwände und Erträge der Tierkörpersammelstelle und Notschlachtanlage rückwirkend per 1. Januar 2022 in der Kontogruppe 81 Landwirtschaft verbucht werden. Diese sei nicht Bestandteil der Spezialfinanzierung Abfallwesen, sondern werde durch allgemeine Steuermittel getragen. Die Empfehlung der Preisüberwachung sei somit umgesetzt.Zudem heisst es in der Mitteilung, dass gemäss Abfallreglement Separatabfuhren und Sammelstellen ausschliesslich der Gemeindebevölkerung, Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Gästen von Ferienliegenschaften und den in der Gemeinde ansässigen und zur Benützung berechtigten Betrieben zur Verfügung stehen. Keiner der Betriebe in Walzenhausen verfüge über die nötige Bewilligung. Es sei diesen somit nicht gestattet, Separatabfuhren für Glas, Papier, Grüngut etc. inkl. Sammelstellen zu nutzen. Nicht betroffen sei die ordentliche Kehrichtabfuhr. «Aufgrund der Empfehlung der Preisüberwachung müssen die Betriebe neu eine Selbstdeklaration ausfüllen, in welcher sie bestätigen, dass die Separatabfuhren durch andere Anbieter erfolgen», so der Gemeinderat.Ein entsprechendes Selbstdeklarationsformular werde den Betroffenen zu gegebener Zeit zugesendet. Zusätzlich werde das Werkhofareal mit der Sammelstelle weiterhin videoüberwacht. «Somit kann auch diese Empfehlung der Preisüberwachung erfüllt werden», hält der Gemeinderat fest.Grundgebühr für 2021 wird erlassenDer Rat hat laut Mitteilung rückwirkend per 1. Januar 2022 die Abfallgrundgebühren von 48 Franken exkl. MwSt. pro Wohneinheit und Jahr neu erlassen. «Auch wenn der Betrag nach Konsultation der Preisüberwachung unverändert bleibt, erlässt der Gemeinderat die eingezogenen Grundgebühren in der Höhe von 51.70 Franken inkl. MwSt. für das Jahr 2021.» Mit der nächstjährigen Rechnung der Elektra Walzenhausen für Strom, Wasser, Abwasser und Abfallgrundgebühr erfolgt eine entsprechende Gutschrift.»

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