31.03.2020

Gartenwaren zählen nicht zum nötigen Bedarf

Dass Geschäfte mit Gartenabteilung wie beispielsweise die Landi-Läden den Gartenbedarf absperren müssen, obwohl sie geöffnet haben dürfen, damit die Leute sich hier mit Lebensmitteln und weiteren Waren des täglichen Bedarfs eindecken können, verstehen nicht alle.

Von Max Tinner
aktualisiert am 03.11.2022
Würden sich die Leute mit Setzlingen, Samen, Erden und so weiter eindecken können, wären sie danach längere Zeit im Garten beschäftigt, wird etwa auf Facebook argumentiert. Gedacht wird dabei an ältere Leute; aber auch Eltern hätten mit ihren Kindern etwas zu tun. Was gelegentlich auch zu lesen ist: Saatgut und Setzlinge müssten doch jetzt in die Gärten, wolle man im Herbst Gemüse ernten können.Doch solche Einkäufe könne man nicht zulassen, heisst es beim Bund. Man habe zwar grosses Verständnis für das Bedürfnis der Leute, im Frühling den Garten auf Vordermann zu bringen, schreibt Yann Hulmann, Mediensprecher im Bundesamt für Gesundheit, auf Anfrage.Leute sollen nicht öfter in die Läden, als nötig istGartencenter seien aber zur Deckung des täglichen Lebensbedarfs nicht nötig. Komme hinzu, dass es zu mehr Einkäufen und damit zu mehr Begegnungen zwischen Menschen käme, würde man den Kauf von Gartenbedarf zulassen. Und genau dies gelte es jetzt zu vermeiden. Beim Bundesamt für Gesundheit ist man ausserdem der Ansicht, dass die Empfehlungen hinsichtlich Hygiene und sozialer Distanz in Gartencentern unter Umständen nicht konsequent eingehalten werden können. Im Interesse des Schutzes der öffentlichen Gesundheit habe der Bundesrat deshalb mit der Verordnung zu den Corona- Massnahmen beschlossen, auch die Gartencenter zu schliessen.Nach wie vor erlaubt seien aber Onlinehandel und Hauslieferdienste, wie sie einzelne Gärtnereibetriebe auch im Rheintal anbieten (siehe obigen Text). Auch dass die Gärtnereien ihren Kunden Bestellungen zur Abholung bereitstellen, sei erlaubt. «Die Kunden dürfen die Geschäftsräume aber nicht betreten», hält Yann Hulmann fest.

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