10.06.2020

Fusswege müssen gesäubert werden

Die Gemeinde Thal erinnert an die Pflicht, beliebte Fusswege auch auf Privatboden stets zu säubern.

Von gk
aktualisiert am 03.11.2022
Die Gemeinde leistet den Unterhalt der klassierten Gemeindewege. Die «Wanderweg-Wölfe» des Bauamts haben das Ziel, beliebte Wege auf dem Gemeindegebiet zu unterhalten; besonders dort, wo er viel Einsatz erfordert und spezielle Geräte nötig sind. Auch die Grundeigentümer stehen in der Pflicht, den Unterhalt öffentlicher Wegen auf ihrem Grund zu sichern. Im Frühjahr und im Sommer ist es unerlässlich, Wege und Treppen regelmässig zu mähen und ein Überwuchern von Gräsern und Sträuchern zu verhindern. Die Gemeinde bittet die Grundeigentümer, dies zu tun.Beim Rückschnitt von Hecken sei jedoch Vorsicht geboten, da diese Gehölze beliebte Brutstätten für verschiedene Vogelarten sind. Hecken sollten nur soweit zurückgeschnitten werden, wie es unbedingt nötig ist; ein grosser Rückschnitt sollte nach Möglichkeit im Herbst vorgesehen werden.Wahlen vom 27. SeptemberDie Amtsdauer der gewählten Amtsträger endet dieses Jahr. Am 1. Januar 2021 beginnt die neue Amtsdauer 2021 bis 2024. Alle Behördenmandate (Gemeindepräsidium, Schulratspräsidium, Gemeinderat, Schulrat, GPK) werden auf dieses Datum hin neu gewählt. Die Gesamterneuerungswahl findet am Sonntag, 27. September, statt.Der Gemeinderat hat den Anmeldeschluss für die Eingabe von Kandidaturen auf Freitag, 10. Juli, 12 Uhr festgesetzt. Bisherige Amtsinhaber und/oder Personen, die sich neu um ein Amt bewerben, müssen die Kandidatur bis zu diesem Datum bei der Gemeinderatskanzlei schriftlich einreichen.

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