31.01.2022

Für Videoüberwachungen gibt es strenge Vorgaben

Wie die Schule Altstätten ihre Überwachung geregelt hat und wie sie beim Schulhaus Wiesental eingerichtet ist.

Von Max Tinner
aktualisiert am 02.11.2022
Eine Videoüberwachung gilt als Eingriff in die Grundrechte jener Personen, die von der Kamera erfasst werden. Es darf daher nicht ohne Weiteres eine installiert werden. Im Besonderen muss es eine gesetzliche Grundlage für sie geben. Für die Überwachungskameras der Schule Altstätten auf fünf Schularealen (Bild, Schöntal, Klaus, Feld und Wiesental) sind dies das Polizeireglement der Stadt und die Bewilligung des Stadtrates. Darauf gestützt haben der Oberstufen- und der Primarschulrat Ausführungsbestimmungen erlassen, die die Details regeln. Darin steht etwa, dass die Kameras der Prävention und der Aufklärung von Sachbeschädigungen, Einbrüchen und anderen Straftaten dienen und nur den nötigen Raum abdecken dürfen. Von den beiden Kameras am Schulhaus Wiesental als Beispiel erfasst die eine den gedeckten Eingangsbereich. Die andere ist auf die Veloständer gerichtet. Weder die Strasse rechts, noch die Spielwiese links davon sind auf den Aufnahmen zu sehen.[caption_left:Schlüssel zum Überwachungsraum haben lediglich der Hauswart, der Schulleiter sowie (hier im Bild) Schulpräsident Remo Maurer.]Mit dem Server verbunden ist die Kamera via Datenkabel, an das man nicht herankommt, ausser man würde die Kamera abmontieren. Der Server arbeitet isoliert: ohne Netzwerkanbindung und damit auch ohne Anbindung an die übrige IT der Schule. Eingesehen werden können die Aufnahmen daher ausschliesslich in diesem einen Raum mit der Überwachungsstation.An die Daten kommt man nur mit Schlüssel und PasswortEinen Schlüssel für diesen Raum haben nur der Hauswart, der Schulleiter und der Schulpräsident, von denen jeder ein eigenes Passwort zum Einloggen ins System hat. Schulleiter und Hauswart sehen dabei lediglich ein verpixeltes Livebild oder eine maximal sieben Tage alte verpixelte Aufnahme. Man sieht darauf zwar Leute, kann sie aber nicht identifizieren. Lediglich der Schulpräsident bekäme ein unverpixeltes Bild zu sehen, würde er sich mit seinem Passwort einloggen. Mit den heutigen Bestimmungen im Ausführungsreglement und im Polizeireglement dürfte er dies aber nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft oder eines Gerichtes.[caption_left:So sieht das verpixelte Livebild der Kamera vom Bild oben aus. Geht jemand am Veloständer bei der Schule vorüber, sieht man dies. Erkennbar ist die Person aber nicht.]Diese Aufnahmen bleiben hundert Tage gespeichert, bevor sie automatisch gelöscht werden. Ist der Datenspeicherplatz auf dem Server voll, geschieht dies schon vorher, indem die ältesten Daten überschrieben werden.Jeder Zugriff wird in einem Logfile erfasst und muss ausserdem in einem handschriftlich geführten Protokoll mit einer Begründung für den Zugriff notiert werden. Die Geschäftsprüfungskommission der Schule gleicht als Kontrollinstanz Logfile und Protokoll ab. Ein unrechtmässiger Zugriff käme dabei aus und würde dem Stadtrat rapportiert.[caption_left:Jeder Zugriff, und sei dies zur Funktionskontrolle, wird sowohl automatisch als auch handschriftlich (hier von Hauswart Harald Dietsche) festgehalten.]Viel gebracht hat die Überwachung bislang nichtDie Bilanz über die etwas mehr als vier Jahre, in denen die Schule Altstätten an den fünf  Standorten über Kameras verfügt, ist ernüchternd. Littering lasse sich nicht verhindern, sagt Schulpräsident Remo Maurer. Und lege es jemand auf eine Sachbeschädigung an, gelänge es wohl, die Überwachung zu umgehen. Lediglich in einem Fall habe sie bislang etwas gebracht: Jemand, der ein in einem Veloständer abgestelltes Töffli angezündet hat, konnte eruiert werden. Bei anderen Vorkommnissen sei dies schon durch Beobachtungen von Zeugen gelungen. So oder so zeige der Schulrat Sachbeschädigungen konsequent bei der Polizei an.

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