04.05.2022

Für einen neuen Werkhof: Gemeinde Balgach kauft Boden im Industrie- und Gewerbegebiet Wegen

Weil die politische Gemeinde Balgach keinen Werkhof besitzt, befinden sich Fuhrpark und Lager derzeit grossflächig in der Gemeinde verteilt. Ausserdem stehen den Werkhof-Mitarbeitenden keine geeigneten Personalräume zur Verfügung. Aus diesem Grund hat die Gemeinde nun zwei Liegenschaften im Industriegebiet Wegen gekauft.

Von gk/red
aktualisiert am 02.11.2022
«Der Bau eines Werkhofs ist aus genannten Gründen nicht nur dringend nötig, sondern führt seit vielen Jahren immer wieder für Diskussionen», schreibt die Gemeinde in einer Medienmitteilung.Bis dato sei der Bau eines Werkhofs an der Verfügbarkeit eines Standortes gescheitert – trotz intensiver Suche und Prüfung verschiedener Grundstücke.Grundfläche von rund 2500 QuadratmeternDies soll sich nun mit dem Erwerb der Liegenschaft Nr. 2487 (bestehend aus einer Werkhalle und unbefestigter Fläche) sowie der Liegenschaft Nr. 2716 (unbebautes Wiesland) im Industriegebiet Wegen ändern. Insgesamt umfassen die beiden Parzellen eine Grundfläche von rund 2500 Quadratmetern. Beim Bestandesobjekt handelt es sich um eine einfache, zweckmässig erstellte Industriehalle, die grundsätzlich eine multifunktionale Nutzung erlaubt. Ob und wie die Industriehalle im Rahmen des Projekts Werkhof auch künftig genutzt werden könnte, sei Bestandteil der weiteren Abklärungen, heisst es in der Mitteilung weiter.Die Industriehalle befindet sich auf einem rund 1500 Quadratmeter umfassenden Grundstück in der Gewerbe-Industrie-Zone (GIB). Die Zonierung bietet grundsätzlich eine deutlich höhere Ausnutzung des Grundstücks in Form von Aufstockung, da die maximale Firsthöhe 17 Meter beträgt. Die angrenzende unbebaute Parzelle mit rund 1000 Quadratmetern bietet einerseits die Möglichkeit zur Erstellung eines kompakten Neubaus, andererseits Erweiterungspotenzial.Der Kaufpreis der Parzelle mit der Industriehalle sowie der unbebauten Parzelle betrug gemäss Mitteilung insgesamt rund 2,5 Millionen Franken. Für den Erwerb von Grundstücken im Finanzvermögen ist der Gemeinderat bis zu drei Millionen Franken abschliessend zuständig.

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