Obwohl es noch nicht winterlich aussieht, ist der Winterdienst der Gemeinde für die kalte Zeit gerüstet. Die Verantwortlichen wollen in den kommenden Monaten Trottoirs und Strassen für alle in möglichst gutem Zustand halten.
Nicht auf Strasse parkieren, wenn Schnee zu erwarten ist
Die Schneeräumung erfolgt meist frühmorgens. Auf öffentlichen Strassen und Plätzen parkierte Fahrzeuge behindern sie, zudem besteht die Gefahr der Beschädigung durch Pfadschlitten und andere Geräte. Die Gemeinde bittet, nicht auf Strassen, im Parkverbot oder ausserhalb markierter Parkfelder zu parkieren. Die Verwaltung lehnt die Haftung für Schäden ab. Zudem können Fahrzeuge, die die Schneeräumung hemmen, auf Kosten der Halter abgeschleppt oder umparkiert werden.
Im Sinne des Strassengesetzes kann Privateigentum bei grossem Schneefall zur Schneeräumung beansprucht werden. Hingegen ist es aus Sicherheitsgründen nicht gestattet, Schnee auf öffentliche Strassen, Wege und Plätze zu schaffen. Freizuhalten sind weiter auch Hydranten, EW-Verteilkabinen sowie Strasseneinlaufschächte, wie die Gemeinde schreibt.