19.02.2019

Für Abgewiesene gibt’s nur, was vom Betteln bewahrt

Kantonsrat. Asylbewerber, deren Gesuch abgelehnt worden ist und die also ausreisen müssten, werden nach Ansicht Mike Eggers allzu zuvorkommend behandelt.

Von Max Tinner
aktualisiert am 03.11.2022
Die Regierung hielt allerdings in ihrer Antwort auf eine Interpellation des Bernecker SVP-Kantonsrats fest, dass der Kanton Asyl­suchenden mit Nichteintretensentscheid oder negativem Asylentscheid lediglich Nothilfe gewährt. Seit Anfang dieses Jahres werden solche Leute in einem kantonalen Kollektivzentrum im ehemaligen Schulheim Sonnenberg in Vilters untergebracht.Verfassungsrechtlich geboten sei, was für ein menschenwürdiges Dasein unabdingbar sei und vor einer unwürdigen Bettelexistenz zu bewahren vermöge. Anspruch bestehe demnach einzig – «aber immerhin», schreibt die Regierung – auf Nahrung, Kleidung, Obdach und medizinische Grundversorgung. Dazu kann zur Schmerzbekämpfung auch eine Zahnbehandlung gehören.Alle Nothilfe beziehenden abgewiesenen Asylbewerber bekämen generell nur Sachleistungen, aber kein Geld. Auch kein Essensgeld, betont die Regierung. Sie gesteht aber ein, dass bereits die Nothilfe für Leute, die in ihrer Heimat keinerlei Perspektive haben, genügend Anreiz sein könne, hier zu bleiben.Mike Egger geht selbst die Nothilfe zu weit. Er sprach gestern vor dem Rat von einem «Sorglospaket», für das jeder Bürger bezahlen müsste. Er beanstandete weiter die lange Zeit für die Beantwortung seines Vorstosses. Er hatte ihn schon im April letzten Jahres eingereicht.Max Tinner

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