04.03.2021

Fünf Jahre für Gewalttäter

Fünf Jahre Gefängnis, acht Jahre Landesverweis: So lautet das Urteil für den gewalttätigen Hundebesitzer.

Von Gert Bruderer
aktualisiert am 03.11.2022
Vorletzte Woche hatte sich der 27-Jährige – in Fussfesseln – vor dem Kreisgericht Rheintal zu verantworten. Er hatte einen Gast der Altstätter «Kreuz»-Bar brutal spitalreif geschlagen, eine 17-Jährige kurzerhand sehr unsanft in den Bodensee geworfen, zusammen mit einem Kollegen mit Kokain gehandelt und weitere Delikte begangen.Zur Tat beim «Kreuz», nachts zwischen eins und halb zwei, war es aus nichtigem Anlass gekommen. Das Opfer streichelte den Hund des Gewalttäters, worauf er einen Faustschlag an den Kopf verpasst bekam, von der Festbank gezerrt und zu Boden geschleudert wurde, bevor der Täter den Kopf des Opfers hob und gegen den Asphalt schlug. Der vom Täter weitgehend bestrittene Hergang wird vom Gericht aufgrund mehrerer Zeugenaussagen als erwiesen erachtet. «Nur» in einem Punkt wurde der Südländer freigesprochen: Die mehrfache Drohung gegenüber einer 17-Jährigen, die ihm gefiel und mit der er eine Zeit lang zu tun hatte, gilt als zu wenig belegt. Ins Gefängnis ist der nun Verurteilte längst umgezogen. Hier sitzt er, inklusive Untersuchungshaft, seit bald einem Jahr. Die fünfjährige Strafe (natürlich unter Abzug des bereits verbüssten Teils) wird zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme aufgeschoben.Der Täter erhielt auch eine Geldstrafe von 100 Franken sowie eine Busse von 500 Fr. – Beträge, die angesichts der Kosten fast schon unerheblich sind. Bei Untersuchungskosten von knapp 16000 Fr., einem Honorar für den amtlichen Verteidiger in ähnlichem Rahmen und weiteren Verfahrenskosten ergibt sich eine Gesamtsumme von knapp 57000 Franken.Dem Opfer, dem beim «Kreuz» Gewalt angetan wurde, hat der Verurteilte eine Genugtuungssumme von 5000 Franken zu bezahlen, ausserdem 1276 Franken Schadenersatz. Über weitere finanzielle Ansprüche, auch jene der zur Tatzeit 17-Jährigen, wurde nicht in diesem Strafprozess entschieden. Diese Forderungen wurden auf den Zivilweg verwiesen.Dem «Kreuz»-Bar-Opfer, das noch heute unter der Tat leidet und traumatisiert ist, darf der Täter sich für die Dauer von fünf Jahren nicht mehr nähern. Er darf in keiner Weise mit dem Opfer in Kontakt treten.

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