15.12.2020

Friedhofverwaltung geht an die politische Gemeinde über

Die Gemeinde übernimmt von den Kirchgemeinden die Aufsicht, den Unterhalt und die Pflege der beiden Friedhöfe.

Von gk
aktualisiert am 03.11.2022
Vor etwa einem Jahr wurde der Gemeinderat eingeladen, die katholische Kirchgemeinde von der Aufgabe, den Friedhof zu führen, zu entlasten. Dies im Sinne des kantonalen Gesetzes über Friedhöfe und Bestattungen.Der Gemeinderat hat daraufhin eine Projektgruppe aus Vertretern der beiden Landeskirchen und der politischen Gemeinde eingesetzt. Sie befasste sich mit Grundsatzfragen und der Ausarbeitung des Bestattungs- und Friedhofreglementes mit den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen. Die Grundsätze sind im Friedhofreglement enthalten, welches durch Ausführungsbestimmungen ergänzt wird.Auflage des Reglements im JanuarDas Bestattungs- und Friedhofreglement mit den Ausführungsbestimmungen dazu wurde inzwischen von der evangelischen Kirchenvorsteherschaft und vom katholischen Kirchenverwaltungsrat gutgeheissen und auch vom Gemeinderat genehmigt. Die Referendumsauflage des neuen Reglementes erfolgt im Januar.Mit Inkrafttreten des neuen Reglementes werden die heutigen Friedhofordnungen der katholischen Kirchgemeinde und der evangellisch-reformierten Kirchgemeinde gegenstandslos. Eigentümer der Friedhöfe bleiben die KirchgemeindenEigentumsmässig ergibt sich keine Änderung. Die Kirchgemeinden bleiben weiterhin Grundeigentümer der Friedhöfe. Bis anhin leistete die politische Gemeinde den Kirchgemeinden einen pauschalen Beitrag an den Unterhalt. Neu übernimmt die Gemeinde die Friedhöfe mit allen Pflichten. Dazu gehören die Organisation verschiedenster Arbeiten und das Konzept der Friedhofgestaltung, wo Handlungsbedarf besteht. Die laufenden Verträge für den Grabunterhalt werden von der katholischen Kirchgemeinde übernommen.Die Grabmäler werden neu vom Bestattungsamt bewilligtFür die Bewilligung der Grabmäler wird ab 1. Januar 2021 das Bestattungsamt zuständig sein. Bisher waren dies die Kirchgemeinden. Grundsätzlich sollen die vorhandenen, bewährten Strukturen weitergeführt werden. So ist auch weiterhin von den Angehörigen mit dem Pfarramt Kontakt aufzunehmen, um den Zeitpunkt für die Erdbestattung oder Urnenbeisetzung zu besprechen. An der Konstituierungssitzung wurde vom Gemeinderat eine Friedhofkommission gewählt. Diese besteht aus mindestens vier Mitgliedern, aktuell aus zwei Vertretern der politischen Gemeinde sowie je einem Vertreter der katholischen und der evangelischen Kirchgemeinde. Dominique Weder, die Leiterin des Bestattungsamts, führt das Sekretariat mit beratender Stimme.Das Mitspracherecht der Bürgerinnen und Bürger bleibt gewährleistet, einerseits über die Bürgerversammlung, andererseits können Anliegen auch über die Kommissionsmitglieder oder die Ratsmitglieder eingebracht werden.Hinweis: Das Bestattungs- und Friedhofreglement mit den dazugehörenden Ausführungsbestimmungen kann bei der Ratskanzlei bezogen oder auf der Gemeindehomepage eingesehen werden.

Abo Aktion schliessen
News aus der Region?

Alle Geschichten, alle Bilder

... für nur 12 Franken im Monat oder 132 Franken im Jahr.