11.06.2019

Frauenstreik: Darf überhaupt gestreikt werden?

#Talkday: Gewerkschaften und Frauenverbände haben zum Streiken aufgerufen. Am 14. Juni findet der Schweizer Frauenstreik statt. Grundsätzlich sind alle Frauen aufgerufen, am Streik teilzunehmen. Jegliche Arbeit soll bestreikt werden, ob sie bezahlt oder unbezahlt ist. Doch ist es Frauen überhaupt erlaubt zu streiken und somit bei der Arbeit zu fehlen? Was können mögliche Folgen sein?

Von at
aktualisiert am 03.11.2022
Ist es arbeitsrechtlich erlaubt, am Frauenstreik teilzunehmen? «Ganz gleich, wie sympathisch das Anliegen ist, Demonstrationen für gesellschaftliche Fragen können der Arbeitszeit nicht angerechnet werden – das gehört in die Freizeit», meint der Arbeitgeberverband. Jedoch gilt auch der gesunde Menschenverstand: Der Arbeitgeber kann natürlich selbst entscheiden und den Frauenstreik zum Beispiel an einer Mitarbeiterversammlung thematisieren oder individuelle Lösungen suchen.Mögliche Folgen: Der Arbeitgeber kann nicht verhindern, dass jemand am Frauenstreik teilnimmt, jedoch muss er den Lohn für diesen Tag nicht zahlen. Es können auch Konsequenzen gezogen werden: von einer Abmahnung bis zur (fristlosen) Kündigung. Das Fernbleiben von der Arbeit kann als Verletzung der Treuepflicht angesehen werden und deswegen kann der Arbeitgeber zu diesen drastischen Massnahmen greifen. Daher wird empfohlen, sich im Vorhinein mit seinen Vorgesetzten abzusprechen und eine Lösung zu finden.Frau kann auch am Streik teilnehmen, wenn sie nicht frei bekommt:In einer verlängerten Mittagspause mitmachenAn einer Veranstaltung am Abend teilnehmenStreikarmbänder oder Buttons tragen«Das Ziel ist, dass möglichst flächendeckend für das wichtige Anliegen der Gleichstellung sensibilisiert wird.»Weitere Informationen über Veranstaltungen sind auf www.14juni.ch zu finden. [caption_left: Quelle: Handelszeitung]

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