30.04.2021

Fragezeichen nach Forstunfall

Ein umstürzender Baum trifft einen Forstarbeiter tödlich. Der Vorfall in Walzenhausen beschäftigt das Gericht.

Von Astrid Zysset
aktualisiert am 03.11.2022
Der Unfall geschah im Heldholz in Walzenhausen. Drei Forstarbeiter waren an jenem 7. November 2019 am Holzen. Die Arbeiten waren klar aufgeteilt: Einer war für das Fällen der Bäume zuständig, der Zweite sperrte die Strasse, die zum Rodungsplatz führte von Westen her, der Dritte dieselbe von Osten. Es schien ein Tag zu werden wie jeder andere. Aber er endete für einen der Männer tödlich. Am Freitag wird der Fall nun vor dem Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden verhandelt. Einer der Arbeiter muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Das Gesetz sieht hierfür eine Haft von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.Das Unglück nahm an jenem Novembertag nach der Vormittagspause seinen Lauf, als ein Baum gefällt werden sollte, der zwei weitere Bäume, die bereits abgeholzt wurden, sich aber im Geäst verfingen, zu Boden bringen sollte. Anfangs hatten die Männer noch Sichtkontakt. Die Untersuchungsbehörden gehen davon aus, dass der Beschuldigte, der an diesem Tag die Bäume fällte, denjenigen Kollegen, der die Strasse nach Westen sicherte, aus den Augen verlor, als er einen hydraulischen Keil holte, der sich unterhalb des zu fällenden Baumes befand. Gemäss Anklageschrift habe sich das spätere Opfer aus ungeklärten Gründen derweilen nach unten in den Gefahrenbereich begeben. Er sei für den Beschuldigten dort nicht sichtbar gewesen. Der Warnruf, den der Beschuldigte verlauten liess, sei unbeantwortet geblieben. Jener sei daraufhin gemäss Anklage davon ausgegangen, dass sich sein Kollege zur Strasse hinauf begeben hätte und fällte den Baum. Das Opfer wurde vom umstürzenden Baum getroffen und schwer verletzt. Trotz Reanimation und operativer Behandlung im Spital verstarb es schliesslich drei Tage später.  Die Staatsanwaltschaft hält fest, dass dem Beschuldigten vorgeworfen werden könne, dass er es unterlassen habe, vor dem Fällen des Baumes Augen- und Rufkontakt mit seinem Kollegen aufzunehmen. Damit hätte er sicher gehen können, dass sich niemand mehr im Gefahrenbereich aufhält. Doch festlegen will sie sich nicht. Sie ist der Ansicht, dass aufgrund des vorliegenden Sachverhaltes sowohl ein Freispruch wie auch eine Verurteilung durch das Gericht möglich sei.Daher erfolgte die Überweisung an das Kantonsgericht in Trogen. Dieses beurteilt am Freitag den Fall – nach einer Begehung der Unglücksstelle im Heldholz. Die Beurteilung durch das Gericht ist noch ausstehend.

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