21.09.2022

Fragen zur Güllebewilligung

Der Eichberger SVP-Kantonsrat Walter Freund ortet einen Widerspruch zwischen Bundesrecht und kantonaler Regelung.

Von Max Tinner
aktualisiert am 02.11.2022
Die Bauern sind mit strengeren Vorschriften fürs Güllen konfrontiert. Sie müssen ab 2024 Schleppschläuche oder andere Vorrichtungen verwenden, die ein emissionsarmes Ausbringen des Hofdüngers ermöglichen, wobei es Ausnahmen beispielsweise für steilere Hanglagen gibt. Es sind auch recht spezifische Ausnahmen möglich, für die es aber eine besondere Bewilligung braucht. Der Kanton St. Gallen hat die Gemeinden mit der Behandlung von Gesuchen für solche speziellen Ausnahmen betraut. Der Eichberger SVP-Kantonsrat und Landwirt Walter Freund sieht darin nun allerdings einen Widerspruch zum Bundesrecht, in dem der Kanton als zuständige Stelle genannt wird. In einer Interpellation, die er gestern zum Ende der Septembersession eingereicht hat, fragt er die Regierung unter anderem, wie sichergestellt werde, dass alle Gesuche gleich behandelt werden.

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