Wie die Gemeinde Widnau in einer Medienmitteilung schreibt, ist die Anzahl der Gesuche für die Förderung von Fotovoltaik-Anlagen im Jahr 2022 dermassen stark gestiegen, dass sechsmal mehr Fördermittel zugesagt wurden, als budgetiert gewesen waren. Gleichzeitig wurde für 2023 die Rückspeisevergütung auf über 20 Rappen pro Kilowattstunde angehoben. Deswegen wird die Gemeinde Widnau ihre zusätzliche kommunale Förderung für Fotovoltaikanlagen Ende dieses Jahr einstellen. Es kann aber weiterhin die Förderung durch den Bund beantragt werden.
Förderung durch die Gemeinde seit 2018
Widnau richtet seit 2018 eine kommunale Förderung von Fotovoltaikanlagen aus: Zusätzlich zu den Fördergeldern des Bundes (über die Pronovo AG) unterstützte die Gemeinde den Bau kleinerer Anlagen mit jeweils 30% Fördergelder.
Die energiepolitische Situation und die Preisentwicklung auf dem Strommarkt hat sich dieses Jahr markant verändert. Dies war vor einem Jahr nicht vorauszusehen. Der Krieg in der Ukraine beeinflusste die Lage auf dem Energiemarkt massgeblich, was zu massiv höheren Strompreisen führte.
Die Gemeinde bezahlt fast dreimal mehr für Solarstrom
In diesem Zusammenhang hat der Gemeinderat auch den Rückliefertarif für Solarstrom angehoben, und zwar stark von 7.13 Rappen im 2022 auf 20.36 Rappen pro Kilowattstunde im 2023.
Die höheren Rückspeisetarife, aber auch andere Aspekte wie die drohende Energieknappheit, haben zu einem Boom bei den Fördergesuchen für Fotovoltaikanlagen geführt – in dieser Preiskonstellation ist eine Fotovoltaikanlage lukrativ. In Widnau wurden dieses Jahr 116 Fördergesuche eingereicht, die meisten davon in der zweiten Jahreshälfte nach Bekanntwerden der Strompreise und der Rückliefertarife für 2023.
Förderbudget massiv überschritten
Obwohl die Richtline deklariert, dass der Gemeinderat nur die budgetierte Summe an kommunalen Fotovoltaik-Fördermitteln ausschüttet und dann die Zusagen stoppt, hat sich der Gemeinderat – beraten von der Energiekommission und von der Betriebskommission der Elektrizitätsversorgung – entschieden, trotz massiver Budgetüberschreitung alle Fördergesuche zu bewilligen, sofern sie bis zum 31. Dezember 2022 eingetroffen und geprüft worden sind.
Der Gemeinderat hat aber auch beschlossen, zum Jahreswechsel die kommunale Zusatzförderung von Fotovoltaikanlagen zu beenden.
Mit der heutigen Rückspeisevergütung und der Bundesförderung ist eine zusätzliche kommunale Anschubfinanzierung nicht mehr nötig.
Alle Fördergesuche für Fotovoltaikanlagen, die bis 31. Dezember eingehen, werden noch eine Zusage für die zusätzliche kommunale Förderung erhalten, schreibt die Gemeinde. Es werden aber keine Gesuche «auf Vorrat» akzeptiert: Die Anlagen müssen innert anderthalb Jahren installiert und in Betrieb genommen werden. Andernfalls verfällt der kommunale Förderbeitrag.
Ausserdem muss die Auszahlung der zugesagten kommunalen Zusatzförderung spätestens drei Monate nach Auszahlung des Bundesbeitrags bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden.
Andere Beiträge gibt es wie bisher
Die Bundesbeiträge können wie bisher beantragt werden. Auch andere Energiefördermassnahmen sind von dieser Änderung nicht betroffen: Massnahmen wie Gebäudestandard Minergie A und Minergie P bei Neubauten und Sanierungen, Wärmedämmungsmassnahmen, Holz- und Pelletheizungen, Ersatz von Elektroboilern durch erneuerbare Energien und Bohrungen für Erdsonde-Wärmepumpenheizungen werden wie bisher gefördert (Details auf www.widnau.ch).