Das Familien- und Begegnungszentrum Reburg bietet seit Juni 2021 Begegnung, Beratung, Betreuung und Bildung für Menschen aller Altersgruppen und Hintergründe. Um die zweckgebundene Verwendung von Schenkungen und Spenden sicherzustellen, hat der Stadtrat ein Fondsreglement erlassen, das gezielte Projektumsetzungen ermöglicht. Das fakultative Referendum läuft vom 7. Januar bis 17. Februar.
Das Familien- und Begegnungszentrum wurde im Juni 2021 eröffnet. Begegnung, Beratung, Betreuung und Bildung sind die vier Säulen, auf denen das Zentrum aufbaut. Es ist ein Treffpunkt für alle Einwohnenden, unabhängig von ihrem Alter, ihrer sozialen und kulturel-len Herkunft. Anlässlich der Zukunftsausrichtung im Jahr 2022 wurde beschlossen, dass das «Reburg»-Team auch künftig Schenkungen und Spenden generieren kann.
Um die gezielte und transparente Verwendung von Spenden zu gewährleisten, hat der Stadtrat ein Fondsreglement erlassen. Dieses garantiert, dass projektgebundene Mittel für die vorgesehenen Zwecke genutzt werden können, anstatt in die allgemeine Erfolgsrechnung zu fliessen. Die zweckgebundene Verwaltung soll das Vertrauen der Spenderinnen und Spender und weiteren Fördernden stärken und eine flexible Umsetzung von Projekten ermöglichen – auch über das laufende Jahr hinaus.
Die öffentliche Auflage erfolgt vom 7. Januar bis am 17. Februar. Der Erlass des Reglements untersteht dem fakultativen Referendum. Die Unterlagen können bei der Stadtkanzlei, Rathaus, 4. Stock, oder auf der Website www.altstaetten.ch eingesehen werden.
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der Stadtkanzlei Altstätten einzureichen. Es werden 400 Unterschriften für das Zustandekommen eines Referendums benötigt. Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten.