29.09.2022

Förderbeiträge für Kinderbetreuung

Altstätter Eltern, die Beiträge der Stadt möchten, müssen den Antrag dazu bis Ende Oktober einreichen.

Eltern mit einem steuerbaren Einkommen von weniger als 100 000 Franken können bei der Stadt ein Gesuch um einen Förderbeitrag nach dem Gesetz über Beiträge für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung stellen. Das ausgefüllte Formular ist bis En­de Oktober dem Sozialamt einzureichen. Das Formular dafür kann man beim Sozialamt der Stadt beziehen oder von der Website der Stadt herunterladen.Die Beiträge werden aus­gerichtet für die familien- und schulergänzende Betreuung von Kindern im Alter bis zwölf  Jahre im regelmässigen institutionellen Rahmen: in Kindertagesstätten wie zum Beispiel in der Krippe des Kinder- und Jugendheims Bild, in Einrichtungen der schulergänzenden Betreuung (privat oder öffentlich) wie in einem Hort oder Mittagstisch oder in Tagesfamilien. Nicht dazu gehören punktuelle Betreuungs­angebote wie Spielgruppen, die nicht-institutionelle Betreuung durch Grosseltern, Nannys, Babysitting, Familienberatung oder dauerhafte Betreuungsangebote in einer Pflegefamilie.Berücksichtigt werden Auslagen von Oktober 2021 bis Ende September 2022. Einzureichen sind nebst dem ausgefüllten und unterschriebenen Gesuchsformular die Rechnungskopien bzw. die Zusammenstellung der Kinderbetreuungskosten für diese Zeit sowie die letzte definitive Steuerveranlagung. Einzureichen ist alles bis 31. Oktober ans Sozialamt. Den Bescheid über die Höhe der Auszahlung bekommt man dann bis Ende November. Auskunft gibt das Sozialamt, Telefon 071 757 77 41, E-Mail sozialamt@altstaetten.ch. (sk)

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