31.08.2022

Förderbeiträge bald beantragen

Anspruchsberechtigte Eltern können bei der Wohngemeinde das Gesuch um Auszahlung eines Förderbeitrags für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung stellen.

Von gk
aktualisiert am 02.11.2022
Das vollständige Gesuchsformular ist bis Ende Oktober bei der Ratskanzlei der Wohngemeinde einzureichen. Das St. Gallische Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung regelt seit letztem Jahr die Verteilung von jährlich gesamthaft fünf Mio. Franken zur Senkung der Drittbetreuungskosten der Eltern.Gemeinden verteilen kantonale GelderIm Zuge der Umsetzung dieses Gesetzes hat der Kanton St. Gallen den Gemeinden, welche ein entsprechendes Gesuch eingereicht haben, die im Budget vorgesehenen Gelder zur Verteilung ausbezahlt.Nun liegt es in der Verantwortung der jeweiligen Gemeinden, die erhaltenen Gelder an die anspruchsberechtigten Familien auszubezahlen. Der Prozess zur Prüfung der Anspruchsberechtigung startet mit der Einreichung des Gesuchsformulars inklusive der notwendigen Beilagen, welche auf den Webseiten der Gemeinden zum Download bereitstehen.Wofür werden die Gelder ausgerichtet?Die Beiträge werden für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung ausgerichtet. Diese umfasst die Betreuung von Kindern im Alter von null bis zwölf Jahren im regelmässigen institutionellen Rahmen in:Kindertagesstätten (zum Beispiel Kita Wunderland, Krippe KJH Bild)Einrichtungen der schulergänzenden Betreuung (privat oder öffentlich, zum Beispiel Hort, Mittagstisch)TagesfamilienNicht dazu gehören punktuelle Betreuungsangebote wie Spielgruppen, nichtinstitutionelle Betreuungen wie beispielsweise durch Grosseltern, Nannys, Babysitter, Familienzentren, Familienberatung oder auch dauerhafte Betreuungsangebote in der Form von Pflegefamilien.Das ausgefüllte und unterschriebene Gesuchsformular ist mit Rechnungskopien beziehungsweise einer Zusammenstellung der Institution (Kita, Verein Tagesfamilien etc.) einzureichen. Berücksichtigt werden die Auslagen von Oktober 2021 bis Ende September 2022.Das vollständige Gesuch inklusive Beilagen ist bis spätestens 31. Oktober an die Ratskanzlei der Wohngemeinde einzureichen. Das Gesuch werde im Laufe des Monats November geprüft, schreiben die Gemeinden Oberriet, Eichberg und Rüthi in ihrer gemeinsamen Medienmitteilung. Bis spätestens Mitte Dezember sollen demnach alle Personen und Familien, die einen Beitrag beantragt haben, schriftlich über die Höhe der Auszahlung informiert werden, heisst es weiter.Falls zur Berechnung der Förderbeiträge keine oder unvollständige Angaben geliefert werden, entfällt der Anspruch. Dies halten die Gemeinden in ihrer Mitteilung fest. Es bestehe im Allgemeinen kein Rechtsanspruch auf Auszahlung der Förderbeiträge.Für Rückfragen stehen Mitarbeitende der Ratskanzleien gerne zur Verfügung. 

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