23.09.2019

Flutlicht ohne Baubewilligung

Bei der Umsetzung des FC-Rebstein-Projektes «Birkenau 2025» gibt es einen Baustopp und eine Einsprache.

Von Kurt Latzer
aktualisiert am 03.11.2022
Kurt LatzerDie Rebsteinerinnen und Rebsteiner haben für den Ausbau des Sportplatzes einen Millionenkredit gesprochen, die Eröffnung des neuen Clubhauses wurde im Sommer gefeiert und das Pokalturnier einmal mehr gut über die Bühne gebracht. Im August sollten die Arbeiten für die Umlegung der Birkenaustrasse beginnen. Bei der Strasse handelt es sich um einen landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsweg. Im Projekt «Birkenau 2025» ist unter anderem vorgesehen, den Weg umzulegen, um die bestehenden Spielfelder näher zusammenlegen zu können.Baustopp nach der FertigstellungBis zur Auflage des nötigen Teilstrassenplanes. Gegen diesen erhielt die Gemeinde nicht nur eine Einsprache, sondern zugleich die Aufforderung, den Bau der Flutlichtanlage zu stoppen. Denn die Masten für die Platzbeleuchtung hatten die Verantwortlichen in der Birkenaustrasse platziert, obwohl die Umlegung der Strasse längst nicht verfügt war und immer noch nicht ist. Für die Montage der Anlage gab und gibt es keine gültige Baubewilligung. Der Baustopp wurde dann just an dem Tag verfügt, an dem die neue Platzbeleuchtung betriebsbereit war.Wie ist es möglich, dass die Gemeinde Arbeiten ohne vorliegende Baubewilligung in Auftrag gibt? «Das hat nicht die Gemeinde veranlasst», sagt Andreas Eggenberger, Gemeindepräsident von Rebstein. Wer das veranlasst habe, wisse er nicht. Eigentümer sei die Gemeinde, Bauherr aber sei der FC Rebstein.Bewilligt, einfach am falschen OrtWeshalb der FC Rebstein den Bau der Anlage ohne Bewilligung in Auftrag gegeben hat, erklärt FC-Präsident Pascal Roth: «Die Bewilligung wurde zusammen mit dem neuen Clubhaus erteilt.» Das ist richtig, nur waren bei der Eingabe die Masten nicht auf der Strasse eingezeichnet. «Weil die Projektpläne noch einmal geändert wurden, hat man die Position der Masten geändert», sagt Roth.Wie aber kommt man auf die Idee, Masten mitten auf einer Strasse aufzustellen, was voraussichtlich so nicht bewilligt worden war? «Die Frage nach dem Standort hat man erst im Nachhinein gestellt, als die Anlage schon fertig war», sagt der FC-Präsident, «die Pfosten für die Flutlichtanlage waren bewilligt, einfach an einem anderen Ort.» Wie ist es möglich, nicht zu erkennen, dass die Beleuchtungsmasten, platziert auf einer Strasse, nicht am richtigen Ort stehen? Zumal der Rebsteiner Bausekretär zugleich Aktuar des FC Rebstein ist und man davon ausgehen kann, dass er die Pläne kennt? Zu diesen und weiteren Fragen wollte der Gemeindepräsident nicht Stellung nehmen: «Gestützt auf Art. 2 des ÖffG können wir leider keine Auskunft erteilen, da es sich hier um ein laufendes Verfahren handelt.»Bundesgericht neigt zu WiederherstellungDamit bleibt auch unbeantwortet, ob die neue Platzbeleuchtung demontiert werden muss. Sicher ist: Die Umlegung der Birkenaustrasse und damit die Umsetzung von «Birkenau 2025» wird sich schlimmstenfalls um Monate verzögern.Wozu das Bundesgericht tendiert, wenn es um Bauten ohne Bewilligung geht, war in einem Artikel in einer Verbandszeitschrift des Schweizer Verbandes für Raumplanung und Umweltfragen zu lesen. Das Bundesgericht neige bei Entscheiden klar zu einer Wiederherstellung des rechtsmässigen Zustandes. Dies möge zwar auf den ersten Blick ein relativ einfacher Rechtsakt sein, heisst es in der Zusammenfassung. Eine Wiederherstellung anzuordnen, sei oft politisch brisant und könne zu erheblichem Aufruhr und unter Umständen zu hohen Kosten führen.Für eine ausgewogene und nachhaltige Raumentwicklung in Städten, Dörfern und nicht bebautem Gebiet sei es unabdingbar, die Gesetze und Pläne genau einzuhalten.

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