12.09.2019

Flurgenossenschaft sagt Ja zu revidierten Statuten

Anlässlich der Versammlung vom 3. Mai hat die Flurgenossenschaft Schutz die totalrevidierten Statuten genehmigt. Der Kanton betrachtet sie als genehmigungsfähig. Die öffentliche Auflage der Statuten erfolgt seit 3. September bis Mittwoch, 2. Oktober. Die Strasse wird als Zufahrtsstrasse/Zufahrtsweg klassiert. Art. 26 Abs. 4 legt die öffentliche Widmung fest. Die entsprechende Flurgenossenschaftsstrasse ist bereits im Strassenverzeichnis als öffentlich aufgeführt. Mit der Überarbeitung haben alle Flurgenossenschaften ihre Statuten überarbeitet und die Strassen öffentlich gewidmet. Ausstehend ist ein Rechtsverfahren bezüglich einer Flurgenossenschaft.Auf dem Verbandsgebiet des KVR werden in den nächsten zehn Jahren flächendeckend Unterflursysteme für Gebührensäcke eingeführt. Sie lösen die Kehrichtsammlungen ab. In Walzenhausen steht die Erarbeitung des Konzeptes mit Standorten durch die Umwelt- und Forstkommission bevor. Der Standort Haus im Ruthen bei der Einfahrt zur Parzelle 217 gilt als geeignet. Unter Berücksichtigung des Einzugsgebietes Weid inklusive Bauentwicklung wird ein Unterflursystem mit von 5 m3 Volumen erstellt. Aufgrund der Unvorhersehbarkeit wurde im Voranschlag kein entsprechender Betrag eingestellt. Der Gemeinderat hat einen Zusatzkredit von 10000 Franken genehmigt. Das Baugesuch wurde in die Wege geleitet. (gk)

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