In Folge der am 16. März vom Bundesrat veröffentlichten Covid19-Verordnung-2 sind die Schweizer Flughafenbetreiber vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) aufgefordert worden, per sofort Ver-einsaktivitäten (Schulungen, Rundflüge etc.) einzustellen und sämtliche private, nicht zwingende Flüge auf ein Minimum zu reduzieren. Dadurch sieht sich die Geschäftsleitung des Flughafen St.Gallen-Altenrhein gezwungen, den Betrieb erheblich einzuschränken.Der Airport St.Gallen-Altenrhein wird ab Mittwoch, 18. März, für alle Flugzeuge und Helikopter mit einem maximalen Abfluggewicht unter 3 Tonnen geschlossen.Flugzeuge und Helikopter mit einem maximalen Abfluggewicht über 3 Tonnen müssen per sofort vorgängig angemeldet und bewilligt werden.Weitere Informationen zur aktuellen Situation werden auf www.peoples.ch/lszr/coronavirus laufend kommuniziert.